1. In Fällen des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln - hier "Speed" als Amphetaminderivat - durch Soldaten in oder außer Dienst ist eine Dienstgradherabsetzung Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, wenn der Soldat wegen eines solchen Fehlverhaltens bereits disziplinarisch einschlägig vorbelastet ist. 2. Eine versetzungsbedingt entstandene private "Problemsituation" ist nicht geeignet, bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme tatmildernd...