Entscheidungen des BVerwG

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2015-09-17
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 7/15
2015-09-17
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 12/15
1. Der Dienstherr kann in seinen Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vorsehen, sofern die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind. Er muss aber auf Verlangen des Beamten die im Ankreuzverfahren vorgenommenen Einzelbewertungen im weiteren Verfahren plausibilisieren. 2. Im Unterschied zu den Einzelbewertungen bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 27/14
1. Bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos gemäß §§ 5 und 14 Abs. 3 SÜG steht der zuständigen Stelle ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Änderung der Rechtsprechung des Senats). 2. Die zuständige Stelle ist bei einer Sicherheitsüberprüfung weder zu einer Anhörung eines Bewerbers bei einem Nachrichtendienst des Bundes (§ 6 Abs. 1 Satz 4 SÜG) noch zu einer Begründung des Ergebnisses der Sicherheitsüberprüfung verpflichtet.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 9/14
2015-09-17
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 6/15
1. Die zuständigen Auslandsvertretungen verfügen bei der Prüfung der Visumanträge nach dem Visakodex (juris: EGV 810/2009) gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (C-84/12, Koushkaki) über einen unmittelbar vom Unionsrecht vorgegebenen weiten Beurteilungsspielraum. Dieser bezieht sich auf die Verweigerungsgründe und die Würdigung der hierfür maßgeblichen Tatsachen. 2. Die unionsrechtlichen Vorgaben für den weiten Beurteilungsspielraum der...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 37/14
1. Die Regelungen der Dublin-Verordnungen geben keine Rangfolge hinsichtlich der drei von ihnen vorgesehenen Überstellungsmodalitäten vor (vgl. Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 1560/2003 ). Es besteht insbesondere kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Asylantragstellers. 2. Die Regelung des § 34a Abs. 1 AsylVfG, wonach vom Bundesamt nur die Abschiebung als Möglichkeit der Überstellung eines Ausländers in den für die Prüfung seines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 26/14
2015-09-17
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 VR 2/15, 4 VR 2/15 (4 BN 36/15)
Die Regelung des Art. 137 VO (EG) Nr. 73/2009 (juris: EGV 73/2009), nach der vor dem 1. Januar 2009 zugewiesene Zahlungansprüche als rechtmäßig und ordnungsgemäß gelten, ist einer teleologischen Reduktion auf Fälle offensichtlicher Irrtümer im Sinne von Art. 21 VO (EG) Nr. 1122/2009 (juris: EGV 1122/2009) nicht zugänglich. Mit dem Stichtagsprinzip ist es unvereinbar, die Regelung dann nicht anzuwenden, wenn die Aufhebung der Festsetzung von Zahlungsansprüchen vor dem Stichtag zwar vorbereitet...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 11/14
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 B 16/15
1. Der Mehrleistungsabschlag nach § 4 Abs. 2a des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG. 2. Die Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag bei zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung nach § 4 Abs. 2a Satz 3 KHEntgG setzt voraus, dass die Krankenhausplanungsbehörde die Erweiterung der Kapazitäten des Krankenhauses gebilligt hat. Dazu bedarf es entweder einer Ausweisung der zusätzlichen Kapazitäten im Landeskrankenhausplan oder einer sonstigen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 9/14
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 41/15
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller zu 1 zu 9/10 und die Antragstellerin zu 2 zu 1/10; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 55 000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 4/15
Weder aus dem nationalen Recht noch aus Unionsrecht ergeben sich Vorgaben für den Zeitpunkt, zu dem die Behörde die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU ausspricht. Diese kann ermessensfehlerfrei auch geraume Zeit vor dem Ende einer zu verbüßenden Strafhaft erfolgen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 39/15
Jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft ist "Eigentümer" i.S.d. § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB und haftet als Gesamtschuldner für einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 3/14