...Worin der geltend gemachte Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 2 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) liegen soll, bleibt unerfindlich. 14 Der Kläger übersieht, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in seine rechtlichen Erwägungen...