...Es bezeichnet zwar einen Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit einer Wertung, die auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausliefe, wie der Richter künftig verfahren oder entscheiden solle (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - juris Rn. 78), aber keinen hierzu im Widerspruch stehenden Rechtssatz des Berufungsgerichts....