...Jedoch zeigt sie nicht auf, inwiefern die vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - zum grundgesetzlichen Gleichheitssatz lückenhaft in dem Sinne wäre, dass von ihr ausgehend eine rechtliche Klärung der aufgeworfenen Frage nicht möglich wäre, ohne zuvor auf fallübergreifender Ebene einen bislang noch nicht höchstrichterlich entfalteten abstrakten Rechtssatz...