...Der Beweisantrag bezog sich auf die Behauptung, "dass die in den Gewinnermittlungen ausgewiesenen Werte für Fremdleistungen, Bewirtungskosten, Reisekosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, Rechts- und Beratungskosten, Buchführungs-/Abschluss- und Steuerberatungskosten sowie Leasing in den Streitjahren so angefallen, zutreffend ermittelt und zutreffend ausgewiesen sind."...