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Urteile für Buchführung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...September 2005 über die getrennte Buchführung und Kostenrechnungssysteme entsprechend dem Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation (2005/698/EG) ist schon der sachliche Anwendungsbereich nicht berührt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 13/12
2013-09-25
BVerwG 6. Senat
...September 2005 über die getrennte Buchführung und Kostenrechnungssysteme entsprechend dem Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation (2005/698/EG) ist schon der sachliche Anwendungsbereich nicht berührt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 14/12
2013-09-25
BVerwG 6. Senat
...September 2005 über die getrennte Buchführung und Kostenrechnungssysteme entsprechend dem Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation (2005/698/EG) ist schon der sachliche Anwendungsbereich nicht berührt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/12
...Anzumerken bleibt, dass der Senat in jenem Verfahren nicht inhaltlich darüber befunden hat, ob die dortige Klägerin --ebenfalls eine GP-- nach ausländischem Recht buchführungs- und abschlusspflichtig ist, oder ob sie in Großbritannien freiwillig Bücher geführt und Abschlüsse aufgestellt hat....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 50/13
.... § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG 1997 hatte die P-GmbH in ihren Bilanzen das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist. Die "handelsrechtlichen" GoB ergeben sich u.a. aus den Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Dritten Buchs "Vorschriften für alle Kaufleute" der §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 69/11
...Buchführung; Fertigung von Steuererklärungen; laufende Geschäftsvorfälle) --auch wenn sie mit Rücksicht auf die Art der (vermögensverwaltenden) Tätigkeit der Klägerin zu 1. keinen großen Umfang eingenommen haben sollten-- ausschließlich von dem im Inland ansässigen A als Geschäftsführer der Komplementärin erledigt. 23 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats enthält § 12 AO in seinem Satz 2 grundsätzlich...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 58/15
2011-11-23
BVerwG 6. Senat
...Erwägungsgrund der TAL-VO entnimmt, ausdrücklich in den Blick genommen hat (Rn. 101 und 106 des Urteils). 25 Dass der Wiederbeschaffungswert des Teilnehmeranschlussnetzes ausschließlich über die Nettowiederbeschaffungskosten zu bestimmen ist, lässt sich nicht aus der Empfehlung der Kommission zur Zusammenschaltung in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt (Teil 2 - Getrennte Buchführung und...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 12/10
...Geschäftsangelegenheiten; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; Betrieb einer Im- und Exportagentur; betriebswirtschaftliche Beratung; betriebswirtschaftliche Beratung für Franchising-Konzepte; Buchführung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 551/12
...Darüber hinaus belegt auch der von der Beklagten in erster Instanz vorgelegte betriebswirtschaftliche Kurzbericht der von den Darlehensnehmern beauftragten Steuerberaterin den erforderlichen Umfang der Buchführung, zumal sich dieser nur auf die das Pachtverhältnis verwaltende GbR B. & N. bezieht. 26 Die dagegen vorgebrachten Angriffe der Revision sind unbehelflich....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 445/17
...Aufl 2014, § 73 RdNr 30). 50 Die gGmbH unterliegt als solche zudem sowohl aus steuerrechtlichen Gründen der Pflicht zur Beitreibung ihrer Vergütungsforderungen als auch gesetzlich bestimmten Buchführungs-, Bilanzierungs- und Erklärungspflichten (auch) gegenüber Dritten, die der Annahme entgegenstehen, in einem unzulässigen "Insichgeschäft" zwischen VdK-Landesverband und gGmbH könnten diese über Ansprüche...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 5/14 R
...Das jeweilige Betriebsvermögen richtet sich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG 1996 nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese ergeben sich vornehmlich aus den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 ff. HGB. Für Kapitalgesellschaften sind zusätzlich die einschlägigen "Ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften" der §§ 264 ff. HGB heranzuziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 53/13
2011-11-23
BVerwG 6. Senat
...Erwägungsgrund der TAL-VO entnimmt, ausdrücklich in den Blick genommen hat (Rn. 101 und 106 des Urteils). 25 Dass der Wiederbeschaffungswert des Teilnehmeranschlussnetzes ausschließlich über die Nettowiederbeschaffungskosten zu bestimmen ist, lässt sich nicht aus der Empfehlung der Kommission zur Zusammenschaltung in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt (Teil 2 - Getrennte Buchführung und...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 13/10
...Dezember 2000 zu einem Kaufpreis von (umgerechnet) 425.349 € (NEMAX 50 Direkt 2005) bzw. von 504.768 € (DAX Direkt 2005) mit Kapital der Klägerin über deren betriebliche Konten erworben, in der laufenden Buchführung erfasst und als Umlaufvermögen aktiviert. 3 Nach den Emissionsbedingungen des "NEMAX 50 Direkt 2005" gewährt der Emittent, die Deutsche Bank AG, jedem Inhaber eines Index-Partizipationszertifikats...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 53/11
...Erst wenn die bestehende rechtliche Verpflichtung für den Schuldner keinerlei wirtschaftliche Bedeutung mehr hat, scheidet ein solcher Ausweis aus. 34 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung --GoB-- (§ 5 Abs. 1 EStG) nicht mehr zu passivieren, wenn diese keine wirtschaftliche Belastung mehr darstellt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 4/15
.... § 8 Abs. 1 und Abs. 2 KStG zu beachtenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und damit auf der Regelung des § 242 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) gründet, nach der der Kaufmann sein Vermögen zu bilanzieren hat (vgl. ausführlich Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 510 ff.)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 57/10
...DM zu aktivieren war (2.). 21 1. a) Die Aktivierung von Forderungen richtet sich bei buchführenden Gewerbetreibenden wie der Klägerin nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 23/14
...Sie muss dabei gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen ansetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist und die Bewertung jenes Betriebsvermögens nach § 6 EStG vornehmen. 17 2. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind die nicht in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter --u.a....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 41/17
...Nach dieser Vorschrift, die als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG und § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes auch bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags zu beachten ist (ständige Rechtsprechung, Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 I R 43/08, BFHE 227, 469, BStBl II 2012, 688; Senatsurteile vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 35/15
...der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben anzusetzen. 53 a) Die Klägerin ist nicht auf Grund (inländischer oder ausländischer) gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. 54 aa) Aus inländischem Recht ergibt sich keine derartige Verpflichtung. 55 Die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG knüpft an die allgemeinen abgabenrechtlichen Bestimmungen über die Buchführungs...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 50/14
.... € zu aktivieren war (2.). 26 1. a) Die Aktivierung von Forderungen richtet sich bei buchführenden Gewerbetreibenden wie der Klägerin nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 37/16