Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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1. Wohnraumförderungsrechtliche Sonderregelungen, die auf persönliche Lebensverhältnisse des Hilfebedürftigen Bezug nehmen (hier: Alleinerziehung), sind bei Bestimmung der Wohnflächen als Teil der Ermittlung einer abstrakt angemessenen Referenzmiete im Vergleichsraum nicht zu berücksichtigen. 2. Umstände, die eine besondere Bindung an das nähere soziale Umfeld begründen, können die Obliegenheiten der Leistungsempfänger einschränken, die Kosten der Unterkunft zu senken.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 13/12 R
Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Einkommen zu berücksichtigen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 103/11 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 40/12 B
Sind die Kosten für ein mehrfach verwendbares ärztliches Instrument mit der Gebührenordnungsposition für die damit erbrachte Leistung abgegolten, kommt eine gesonderte Erstattung der Kosten eines Einmal-Instruments nicht in Betracht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 34/11 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/12 B
In Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung, die die Prüfgremien unabhängig von einem Prüfantrag der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung von Amts wegen durchführen dürfen, hemmt ein Prüfantrag die vierjährige Ausschlussfrist für den Erlass eines Regressbescheids wegen der unwirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln nicht.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 45/11 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 1. Juli 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 10 163 Euro.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 94/11 B
1. Ein weder gesetzlich noch gesamtvertraglich vorgeschriebener Prüfantrag hemmt die vierjährige Ausschlussfrist für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. 2. Stehen Rechtsgründe der Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung entgegen, hat dies hemmende Wirkung, wenn der Hemmungsgrund den betroffenen Ärzten rechtzeitig und hinreichend präzise bekanntgegeben worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/11 R
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2011 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 8.. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 112 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 97/11 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. November 2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50 325 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 15/12 B
1. Gesonderte Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur Bestimmung des vertragsärztlichen Honorars sind nur solange anfechtbar, wie die jeweiligen Quartalshonorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind. 2. Bei der in § 87b Abs 5 S 1 Halbs 2 SGB 5 aF normierten Vier-Wochen-Frist für die Zuweisung der Regelleistungsvolumen handelt es sich um eine Ordnungsfrist. 3. Eine Fortgeltung des bisherigen Regelleistungsvolumens kommt erst dann in Betracht, wenn das neue Regelleistungsvolumen nicht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/11 R
Ein Arzt bzw Psychotherapeut kann seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht in der Rechtsform einer juristischen Person betreiben.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 47/11 R
1. Eine Zulassung wegen Sonderbedarfs im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann nicht nur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erteilt werden, sondern auch Psychologischen Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen und versorgen dürfen. 2. Werden die Zulassungsbeschränkungen in einer Regelung des SGB 5 abgeschwächt, so kann sich daraus eine Regelungslücke im Bereich einer älteren, enger gefassten, untergesetzlichen Bestimmung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 48/11 R
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 2011 wird dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 3/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Januar 2012 wird verworfen. Der Kläger trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahren, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., 2. und 4. bis 8. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 42 333 Euro.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 10/12 B
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. März 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte hat dem Kläger auch dessen außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 41/12 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. September 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 103/12 B
1. Maßstab für die objektive Kausalitätsbeurteilung ist der neueste anerkannte Stand des Erfahrungswissens in dem einschlägigen Wissenschaftsgebiet, dessen Feststellung für eine objektive Urteilsfindung unerlässlich ist. 2. Bestreitet nach rechtzeitiger Einführung eines wissenschaftlichen Erfahrungssatzes in den Prozess einer der Beteiligten dessen Vorliegen oder Tragweite, so wird das Gericht im Regelfall diesem Vorbringen durch Befragung eines Sachverständigen nachzugehen haben.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 9/11 R
2012-07-24
BSG 2. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 23/11 R