Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung von 700 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt sieben Zwölftel, der Kläger fünf Zwölftel der Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1200 Euro festgesetzt.