Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Die Rechtsnormen über die Schließung einer Krankenkasse dienen lediglich öffentlichen Interessen, nicht aber Individualinteressen ihrer Arbeitnehmer. 2. Es verletzt keine Grundrechte betroffener Arbeitnehmer, dass sie gegen die Schließung der sie beschäftigenden Krankenkasse keinen Rechtsschutz haben, sondern nur gegen die an eine wirksame Schließung anknüpfenden Schließungsfolgen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 1/12 R
Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2011 und des Sozialgerichts Fulda vom 30. September 2010 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 8. März 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2006 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Krankengeld für die Zeiträume 29. April bis 27. Juli 2006, 28. August bis 10. September 2006 und 14. September 2006 bis 24. April 2007 unter Berücksichtigung der Zeiten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 7/12 R
1. Die Genehmigung einer Satzungsänderung, mit der eine Krankenkasse ihren Versicherten Wahltarife anbieten will, erfolgt allein im öffentlichen Interesse, ohne Rechte privater Krankenversicherungsunternehmen zu berühren. 2. Das europarechtliche Beihilfeverbot ändert nicht die Anforderungen an die rechtliche Betroffenheit als Voraussetzung der Klagebefugnis Dritter.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 A 2/12 R
Die Beschwerde der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 20. April 2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 1000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 93/12 B
Bei einem Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland besteht kein Anspruch auf Gründungszuschuss.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 5/12 R
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2011 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 9. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 1/12 R
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Oktober 2012 - B 6 KA 42/11 R - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 6/12 C
Hat der zweitangegangene Rehabilitationsträger dem Antragsteller Rehabilitationsleistungen bewilligt, ohne zuständig zu sein, ist im Erstattungsverfahren gegen den erstangegangenen Träger zu prüfen, ob der Antragsteller die Leistungen ihrer Art nach von diesem Träger nach dessen materiellen Rechtsvorschriften hätte beanspruchen können.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 2/12 R
Bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine betriebliche Ausbildung bemisst sich das Arbeitslosengeld ab 1.1.2005 nach der bezogenen Ausbildungsvergütung. Eine fiktive Bemessung auf der Grundlage eines zu erzielenden tariflichen Arbeitsentgelts sieht das Gesetz nicht (mehr) vor.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 12/12 R
1. Motivationszuwendungen (in Höhe von 1,60 Euro pro Stunde) eines Mitglieds des Paritätischen Wohlfahrtsverbands für die Teilnahme an einem Arbeitstraining bleiben bei der Bewilligung von Sozialhilfe als Einkommen unberücksichtigt. 2. Zu dem Begriff und den Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 12/11 R
Bei dem in der Sozialhilfe privilegierten Arbeitgebermodell sind neben den Personalkosten als Hilfe zur Pflege auch erforderliche Sachkosten zu übernehmen, die aufgrund der Mitbenutzung der Wohnung durch die Pflegepersonen - beispielsweise für ein Assistenzzimmer - entstehen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 1/12 R
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. Juni 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 4/12 R
Auf die Beschwerden der Kläger wird der Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 1. Februar 2012 - L 7 SO 169/11 - aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Beschwerden der Kläger gegen die weiteren Beschlüsse des Hessischen Landessozialgerichts vom 1. Februar 2012 - L 7 SO 170/11 und L 7 SO 173/11 - werden als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 33/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. März 2012 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. März 2012 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R P, R, zu bewilligen, wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 133/12 B
1. Die Umstände des Einzelfalls, nach denen sich die Angemessenheit einer Verfahrensdauer richtet, sind in einen allgemeinen Wertungsrahmen einzuordnen, der insbesondere durch verfassungs- und menschenrechtliche Maßstäbe geprägt wird. 2. Bei der Beurteilung der Dauer eines Verfahrens kann von Bedeutung sein, in welcher Zeit vergleichbare Verfahren erledigt werden, sofern die betreffenden statistischen Zahlen nicht eine im Durchschnitt überlange Verfahrensdauer widerspiegeln. 3. Bei einer...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 1/12 KL
Hat das Bundesverfassungsgericht eine landesrechtliche Bestimmung (hier: des BayLErzGG) und ihre Nachfolgevorschriften als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt sowie dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung eingeräumt, so ist die ursprüngliche Bestimmung nach Fristablauf als nichtig anzusehen, wenn bis dahin nur Nachfolgevorschriften geändert worden sind.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 20/12 R
2013-02-21
BSG 10. Senat
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung von 700 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt sieben Zwölftel, der Kläger fünf Zwölftel der Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1200 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 2/12 KL
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 70/12 B