Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
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Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. Mai 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2429 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 42/13 B
1. Die in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgte Zuweisung ärztlicher Leistungen, die Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung in zwei Fachgebieten ist, für beide Arztgruppen aber nicht zum Kernbereich gehört, nur zu einer der beiden Gruppen bedarf sachlicher Gründe. 2. Zur Festlegung von Qualitätsstandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss unter Verweis auf Regelungen der Bundesmantelvertragspartner.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 38/12 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 16. Mai 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 43/13 B
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 41/13 B
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. Juni 2013 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 295/13 B
Die Beschwerden des Klägers und des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. März 2013 werden als unzulässig verworfen. Der Kläger und der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. je zur Hälfte. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert für das...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 19/13 B
Auf die Beschwerde der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. September 2013 aufgehoben, soweit es den Anspruch des Klägers zu 2 auf Leistungen für Erstausstattung bei Geburt betrifft. Der Rechtsstreit wird insoweit an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 434/13 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. November 2012 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 21/13 B
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. August 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 359/13 B
2014-02-13
BSG 4. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. August 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 360/13 B
Ist der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, der nicht als gewöhnlicher Aufenthalt zur Begründung einer Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers gilt, beendet, steht die anschließende Unterbringung außerhalb der Einrichtung diesem Aufenthalt nur gleich, wenn durch die Einrichtung eine ständige Überwachung des Leistungsberechtigten erfolgt und der Einrichtung dabei ein bestimmender Einfluss auf die Betreuung verbleibt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 11/12 R
Da der bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellte Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als gegenüber dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt gilt, entfällt der Anspruch des Nothelfers mit diesem Zeitpunkt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 58/13 B
2014-02-13
BSG 4. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. August 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 361/13 B
Die für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts geltende Verfallfrist schränkt die Überprüfung länger zurückliegender Aufhebungsbescheide auch dann nicht ein, wenn der Leistungsberechtigte die ursprüngliche Erstattungsforderung beglichen hatte (Fortführung von BSG vom 12.12.1996 - 11 RAr 31/96 = SozR 3-1300 § 44 Nr 19).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 19/13 R
1. Der Anspruch auf den zusätzlichen Barbetrag nach dem vor dem 1.1.2005 geltenden Sozialhilferecht für Heimbewohner, den diese am 31.12.2004 wegen der Beteiligung an den Kosten des Aufenthalts in einer Einrichtung hatten, besteht ab dem 1.1.2005 nur, solange auch ein Anspruch auf den üblichen Barbetrag bei fortbestehender Beteiligung an den Aufenthaltskosten besteht. 2. Nach Unterbrechung der Anspruchsberechtigung bzw bestandskräftiger Leistungsablehnung entsteht dieser Anspruch nicht neu.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 15/12 R
Beantragt ein Leistungsberechtigter "die Überprüfung sämtlicher bestandskräftiger Bescheide auf ihre Rechtmäßigkeit", fehlt es an einer inhaltlichen Prüfverpflichtung des SGB 2-Trägers, wenn der Sozialleistungsträger den Einzelfall, der zur Überprüfung gestellt werden soll, objektiv nicht ermitteln kann.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 22/13 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Februar 2013 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 30/13 B
Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. April 2013 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 47/13 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. März 2013 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 43/13 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. April 2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 161/13 B