Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags über Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen ist wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2017, XII ZR 1/17, NZM 2018, 125).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 31/17
1. Der Gefährdungsbegriff des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB bleibt auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung unverändert, so dass die (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine - nach wie vor bestehende - ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraussetzt. 2. Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung allerdings mit Blick auf die Feststellung der von § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorausgesetzten Gefährdung von Leib oder...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 629/17
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, in Vordrucken und Formularen nicht mit Personenbezeichnungen erfasst zu werden, deren grammatisches Geschlecht vom eigenen natürlichen Geschlecht abweicht. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung jedes natürliche Geschlecht umfassen ("generisches Maskulinum").
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 143/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 11. Juli 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) in den Fällen II. 2. i) und II. 2. l) der Urteilsgründe; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 531/17
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 570/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 29. September 2017 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen; der Angeklagte M. trägt zudem die durch sein Rechtsmittel im Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und die notwendigen Auslagen des Adhäsionsklägers.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 27/18
1. Ist das identische Interesse gegen die identische Gefahr mehrfach haftpflichtversichert, liegt ein Fall des § 78 Abs. 1 Alt. 2 VVG vor, der zu einem Innenausgleich zwischen den Haftpflichtversicherern führt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Mehrfachversicherung nur für eine Schnittmenge bestimmter Tätigkeiten (hier: ambulante Vorbereitungsmaßnahmen eines Arztes in niedergelassener Tätigkeit für eine spätere stationäre operative Behandlung als Honorararzt) ergibt (Teilidentität von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 151/17
Vorformulierte Vertragsbedingungen, die dem Darlehensnehmer die Wahl zwischen einer Darlehensvariante ohne "Bearbeitungsprovision" zu marktüblichem Zins und einer Darlehensvariante mit "Bearbeitungsprovision" zu einem günstigeren Zinssatz eröffnen, stellen grundsätzlich noch keine Individualabrede dar. Vielmehr muss auch hier der Vertragspartner des Klauselverwenders Gelegenheit erhalten, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung einzubringen (im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 291/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. September 2017 a) im Ausspruch über die Einziehung von sichergestellten Betäubungsmitteln dahin ergänzt und neu gefasst, dass 283,6 Gramm und 18,69 Kilogramm getrocknetes Amphetamin, 489,3 Gramm Haschisch und 490,6 Gramm Marihuana eingezogen werden, b) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Verfall von 52.500 Euro angeordnet worden ist; die Anordnung entfällt, c) dahin klargestellt, dass die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 614/17
1. § 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. 2. Ein Liquidator einer GmbH, der bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gläubiger nicht berücksichtigt hat, ist dem Gläubiger analog § 268 Abs. 2 Satz 1, § 93 Abs. 5 AktG unmittelbar zum Ersatz bis zur Höhe der verteilten Beträge verpflichtet, wenn die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 158/16
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes bei fehlender inhaltlicher Auseinandersetzung mit zentralem Vortrag einer Partei trotz dessen Wiedergabe im Rahmen der tatbestandlichen Feststellungen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 281/16
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 3. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 12. Januar 2016 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 44/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 14. März 2017 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 286/17
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht veranlasst. Die Sache wird an das Amtsgericht - Strafrichter - Tiergarten zurückgegeben.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 69/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten D. und R. gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 21. April 2017 wird das Verfahren - soweit es sie betrifft - auf den Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung beschränkt. 2. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das vorbezeichnete Urteil - soweit es ihn betrifft - aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe unterblieben ist. Insoweit ist eine...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 494/17
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 20. Januar 2017 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 21/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 14. November 2017 im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass gegen die Angeklagten als Gesamtschuldner die Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von 2.000 € und gegen den Angeklagten A. A. darüber hinaus die Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen in Höhe weiterer 6.000 € angeordnet wird. 2. Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 57/18
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 28. Oktober 2016 verkündete Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 15/17
1. Ist in einem vor dem 1. Juli 2014 beantragten Insolvenzverfahren über die Restschuldbefreiung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens zu entscheiden und soll dies ohne Einberufung einer Gläubigerversammlung geschehen, hat das Insolvenzgericht das schriftliche Verfahren anzuordnen und eine einheitliche Frist zu bestimmen, innerhalb der zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung Stellung genommen und die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden kann. 2. Die Anordnung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 12/16
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 14. Juli 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 200/17