1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 22. September 2017 a) im Ausspruch über die Einziehung von sichergestellten Betäubungsmitteln dahin ergänzt und neu gefasst, dass 283,6 Gramm und 18,69 Kilogramm getrocknetes Amphetamin, 489,3 Gramm Haschisch und 490,6 Gramm Marihuana eingezogen werden, b) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Verfall von 52.500 Euro angeordnet worden ist; die Anordnung entfällt, c) dahin klargestellt, dass die...