1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 30. November 2017, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er für die Tat 2 unter III. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...