Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Der Beschwerde der Beklagten zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision wird teilweise stattgegeben. Das Teilurteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2015 wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten zu 2 im Hinblick auf die Widerklage in Höhe von 463.289,37 € (472.306,58 € abzüglich der Widerklageposition Nr. 153 in Höhe von 9.017,21 €) zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen werden die Beschwerden der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 21/16
Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist intransparent.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 200/16
1. Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; es kommt auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert. Dabei ist grundsätzlich der Stundensatz zugrunde zu legen, den ein Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2016, XII ZB 134/15, FamRZ 2017, 368 und vom 8. März 2017, XII ZB 471/16, FamRZ 2017, 982). 2. Für die Bewertung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 82/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 17. Juli 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 485/17
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit a) das Verfahren hinsichtlich der Angeklagten Y. und A. C. eingestellt und b) der Angeklagte B. freigesprochen worden ist. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 650/17
1. 1078 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass eine Prozesspartei, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, einen Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe nicht nur bei der zuständigen Übermittlungsbehörde des Mitgliedstaats des Wohnsitzes, sondern auch unmittelbar bei der Empfangsbehörde des Mitgliedstaats des Gerichtsstands - hier: dem mit der Sache befassten deutschen Prozessgericht - stellen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 229/17
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 24. Januar 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Streitwert: 300 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 13/17
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige, darf der Reiseveranstalter einem Ersatzanspruch aus § 651c Abs. 3 BGB grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass der Reisende von einem Abhilfeverlangen und einer Fristsetzung abgesehen hat.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 96/17
Zur Anschlussberufung in Fällen, in denen der Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags in erster Instanz die Feststellung erwirkt hat, der Verbraucherdarlehensvertrag habe sich aufgrund des Widerrufs seiner auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 572/16
Zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH ist bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafterversammlung zuständig. Eine Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers fällt erst dann unter die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des (neuen) Geschäftsführers, wenn sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstverhältnis nach der Abberufung in ein gewöhnliches Anstellungsverhältnis umgewandelt hat.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 452/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Dezember 2017 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 117/18
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21. November 2017 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 227/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 1. März 2018 a) im Ausspruch über die Einziehung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und b) dahingehend abgeändert, dass die Einziehungsanordnung entfällt. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 264/18
Ist § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum 3. August 2009 geltenden Fassung (aF) schon nicht auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, kann bei der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB aF erst recht kein Gesichtspunkt für oder gegen eine Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen entnommen werden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 702/16
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 13. März 2017 und dessen Beschluss vom 17. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 15/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juli 2017 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge eines Verstoßes gegen § 244 Abs. 5 StPO geht schon deshalb fehl, weil es sich bei dem...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 38/18
1. Bei Zahlungsklagen einer Gesellschaft gegen Nichtgesellschafter hat der Gesellschafter regelmäßig kein rechtliches Interesse im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt zum Rechtsstreit. 2. Die Zulässigkeit eines Beitritts zu Klage und Widerklage ist jeweils selbständig zu prüfen. Ein Beitritt auf Seiten einer Hauptpartei ist auch allein zur Klage oder allein zur Widerklage möglich.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 28/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. Juni 2017, soweit es diesen Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 621/17
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. November 2017 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die in Nummer 26 der "Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen" der Beklagten enthaltene Abbedingung des § 193 BGB...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 758/17
1. Widerrufen mehrere Darlehensnehmer ihre auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen oder wandelt sich nach Widerruf nur eines der Darlehensnehmer der Verbraucherdarlehensvertrag im Verhältnis zu sämtlichen Darlehensnehmern in ein (einheitliches) Rückgewährschuldverhältnis um, sind die Darlehensnehmer nicht nur Mitgläubiger der aus dem Rückgewährschuldverhältnis resultierenden Ansprüche, sondern, sofern sie an den Darlehensgeber nach dem Wirksamwerden des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 520/16