1. Auf die Revisionen der Angeklagten Hi. , B. und Ha. wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12. Juni 2013, soweit es sie betrifft und sie verurteilt worden sind, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.