Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung gegenüber dem ursprünglichen Forderungsinhaber angefochten werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 201/13
Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 30. Oktober 2013 durch Beschluss nach § 552a ZPO zurückzuweisen. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 393/13
1. Zur Abgrenzung von Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag (hier: Lieferung von Aluminium-Profilleisten in einem bestimmten Farbton durch einen Fachgroßhändler für Baubedarf). 2. Beim Kaufvertrag ist der vom Verkäufer eingeschaltete Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; gleiches gilt gemäß § 651 Satz 1 BGB beim Werklieferungsvertrag, wenn der Lieferant einen Dritten mit der Bearbeitung der Sache betraut (Bestätigung von BGH, 21. Juni 1967, VIII ZR 26/65, BGHZ 48,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 46/13
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 3. Juni 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 554/13
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I - 31. Zivilkammer - vom 11. April 2013 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 22. Februar 2012 zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 156/13
Zur Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 486/12
Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 201/13
Zur Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts zwar minimal über dem allgemeinen Lebensrisiko liegt, jedoch aufgrund der Umstände des Einzelfalls als "sehr, sehr gering" anzusehen ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 19/13
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin vom 14. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 282/13
Auch bei einem Mieterhöhungsverlangen (§ 558a Abs. 1 BGB) genügt es, wenn sich die Vertretung des Vermieters durch einen Bevollmächtigten (hier: die Hausverwaltung) aus den Umständen ergibt; einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters bedarf es nicht.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 231/13
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I - 30. Zivilkammer - vom 30. Januar 2013 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 24. Februar 2012 zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 58/13
Der Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2000, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen, greift nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer originär eigene Ansprüche verfolgen will, die er lediglich zur Sicherheit an einen Dritten übertragen hat.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 124/13
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 22. November 2013 einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 1/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 2. August 2013 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung und Freiheitsberaubung schuldig ist, b) im Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 602/13
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache wird gemäß §13a StPO dem Landgericht München II übertragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 30/14
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an den 17. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Streitwert: bis 30.000 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 171/12
Reifendemontiermaschine Es ist durch Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermitteln, ob die Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs dahin, dass er eine in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst (hier: comprising a device in accordance with claims 1 to 12), die Verwirklichung der Merkmale sämtlicher vorangehender Unteransprüche erfordert.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 31/11
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 276/13
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Juli 2013 - 3 U 79/13 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 264.217,56 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 382/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 4. April 2013, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der Beihilfe zur versuchten Hehlerei schuldig ist; b) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache - auch zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 341/13