Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

. Gefundene Dokumente: 16.431
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Februar 2014, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte S. der Steuerhinterziehung in sechs Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in sechs Fällen schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wie folgt verurteilt ist: aa) hinsichtlich der Fälle 2 und 10 der Anklage (Beihilfe zur Hinterziehung von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 447/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 20. März 2015 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 323/15
1. Eine Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG i.V.m. § 520 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO ist ausgeschlossen, wenn das Verlängerungsgesuch erst nach Ablauf der Begründungsfrist beim Oberlandesgericht eingegangen ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 28. Februar 2012, II ZB 27/10, juris). 2. Ein Rechtsanwalt genügt der von ihm geforderten üblichen Sorgfalt jedenfalls dann nicht mehr, wenn er dieselbe Kanzleikraft, die zuvor weisungswidrig den falsch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 583/14
1. § 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt. 2. Pfändungsschutz nach § 851c ZPO besteht auch bei einem Umwandlungsverlangen eines Versicherungsnehmers gemäß § 167 VVG erst dann, wenn sämtliche der in § 851c ZPO geregelten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. August 2009,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 223/15
Ein Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen (hier: in einem die Regelung der elterlichen Sorge betreffenden Verfahren) für begründet erklärt worden ist, kann vom Gegner nicht mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden. Das gilt auch dann, wenn die Rechtsbeschwerde in der betreffenden Entscheidung zugelassen worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 667/14
Zur Frage, wann in Ehe- und Familienstreitsachen eine Eingabe, mit der der Beschwerdeführer um die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Beschluss nachsucht, gleichzeitig auch die Beschwerdebegründung darstellt (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012, XII ZB 421/11, FamRZ 2012, 962 und vom 15. Februar 1995, XII ZB 7/95, NJW 1995, 2112).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 131/15
I. Auf die Revision des Angeklagten Il. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Juli 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, 1. soweit er verurteilt wurde wegen a) bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 33 Fällen, davon in 16 Fällen in Tateinheit mit Bestimmen einer Person unter 18 Jahren dazu, mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben, und b) bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, 2. a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 75/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 16. Februar 2015 im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II.1. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 217/15
1. Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 6. Juni 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben - in den Fällen C I 8, 11, 12, 15, 16, 19, 20 und 21 der Urteilsgründe, - im Ausspruch über die Gesamtstrafe und im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs; jedoch bleiben die Feststellungen, mit Ausnahme derjenigen zur Bandenabrede, aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 441/14
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 19. März 2015, auch soweit es die Mitangeklagte B. betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass die tateinheitliche Verurteilung der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung entfällt, b) im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 261/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 14. November 2014 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 1. der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 104/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 29. Oktober 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 16/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 4. Dezember 2014 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 170/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 4. November 2014 wird verworfen; jedoch wird das Urteil dahin klargestellt, dass neben der Waffe Anschütz Modell 1361, Kaliber 22 long rifle, Seriennummer 668969, die sichergestellte Munition (20 Schuss Munition Kaliber 22 in gelbem Stoffbeutel) eingezogen ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 84/15
1. Die Befugnisse eines nach dem Recht von England und Wales bestellten Notary Scrivener bestimmen sich bei notarieller Urkundstätigkeit im Geltungsbereich der Bundesnotarordnung ausschließlich gemäß § 11a Satz 3 und 4 BNotO. 2. Mit § 11a Satz 3 und 4 BNotO verbundene Beschränkungen der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sind durch zu schützende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Sicherung der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 13/14
Zum Amtspflichtenverstoß eines Notars, der Grundschuldbestellungen ohne sachlichen Grund durch seine in den zugrunde liegenden Grundstückskaufverträgen bevollmächtigten Mitarbeiter beurkundet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotSt (Brfg) 3/15
Die Frist aus § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nicht verlängerbar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotSt (Brfg) 1/15
Nach einem wirksamen Erlöschen des Notarsamts auf der Grundlage von § 47 BNotO kann das Amt lediglich durch erneute Bestellung gemäß §§ 5 ff. BNotO erlangt werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 12/14
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts München vom 11. November 2014 wird auf seine Kosten abgelehnt. Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ (Brfg) 1/15
Das Besitzrecht nach § 9 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 VerkFlBerG erlischt, wenn der öffentliche Nutzer seine Rechte nicht bis zum 30. Juni 2007 ausgeübt hat und der Grundstückseigentümer eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse im Sinne von § 3 VerkFlBerG ablehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 207/14