1. Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt (im Anschluss an BGH, 13. März 2003, IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200 = FamRZ 2003, 669 und Senatsbeschluss vom 11. September 2003, XII ZB 188/02, FamRZ 2003, 1922). 2. Türöffnungskosten,...