1. Auf die Revision des Angeklagten Y. E. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2015, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat am Wendehammer) und b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Auf die Revision des Angeklagten L. E. wird das vorgenannte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat am Wendehammer), b) im Fall...