Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. April 2016 mit Ausnahme der Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 402/16
1. Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Mai 2016, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2015 als unzulässig verworfen worden ist, wird aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 367/16
1. § 476 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten des Käufers schon dann greift, wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat, der - unterstellt, er hätte seine Ursache in einem dem Verkäufer zuzurechnenden Umstand - dessen Haftung wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde. Dagegen muss der Käufer weder...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 103/15
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 134/15
Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Februar 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 29/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 26. November 2015 aufgehoben a) soweit der Angeklagte in den Fällen 17 und 18 der Urteilsgründe verurteilt worden ist und b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 210/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 18. November 2015 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 282/16
Wohnmobile und Wohnwagen sind jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 462/16
1. Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen. Die Rechtswirkungen des Widerrufs im Verhältnis zwischen dem Darlehensgeber und den übrigen Darlehensnehmern richten sich nach § 139 BGB. 2. Zur Gesetzlichkeitsfiktion einer Widerrufsbelehrung, die das Muster für die Widerrufsbelehrung um den Zusatz...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 482/15
Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Kleve vom 22. Januar 2016 in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Kleve vom 18. August 2016 gemäß § 719 Abs. 2 ZPO einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 203/16
1. Steht fest, dass sich die Kollision beim Rückwärtsfahren ereignete, der Rückwärtsfahrende zum Kollisionszeitpunkt selbst also noch nicht stand, so spricht auch bei Parkplatzunfällen ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür, dass der Rückwärtsfahrende seiner Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO in Verbindung mit der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO nicht nachgekommen ist und den Unfall dadurch (mit)verursacht hat (im Anschluss an Senatsurteile vom 15. Dezember 2015, VI ZR 6/15, VersR 2016, 410 und vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 66/16
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Essen vom 10. Juni 2015, soweit sie ihn betrifft, dahin geändert, dass davon abgesehen wird, dem Angeklagten die Kosten und gerichtlichen Auslagen aufzuerlegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 145/16
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Senatsbeschluss vom 20. September 2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rügeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 229/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 4. November 2015 hinsichtlich des Angeklagten L. mit den Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 181/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 18. März 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 422/16
1a. Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368; vom 18. Mai 2005, VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395). Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 300/15
Über das einem ärztlichen Eingriff spezifisch anhaftende Risiko der Lähmung des Beines oder Fußes, das bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, ist der Patient aufzuklären. Ohne Vorliegen besonderer Umstände gibt es grundsätzlich keinen Grund für die Annahme, der im Rahmen der Aufklärung verwendete Begriff "Lähmung" impliziere nicht die Gefahr einer dauerhaften Lähmung, sondern sei einschränkend dahin zu verstehen, dass er nur vorübergehende Lähmungszustände...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 462/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 10. Februar 2016 im Adhäsionsausspruch aufgehoben; von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren wird abgesehen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen zu tragen. Die dem Beschwerdeführer im Adhäsionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 352/16
Die Rechtsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. November 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 350.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 32/15
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Beklagten zurückgewiesen worden ist. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Gegenstandswert: 200.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 547/14