Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Gerichtskosten für das Revisionsverfahren werden nicht erhoben. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 242/16
Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. September 2017 (4 BGs 116/17) wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 24/17
1. Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, so liegt in der Einziehung dieser Schadensersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG. Wie häufig der Sachverständige entsprechend verfährt, ist nicht erheblich. 2. Stellt die Geltendmachung der an den Sachverständigen abgetretenen Forderung auf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 527/16
SW Kiel Netz GmbH 1. Als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 ARegV sind nur solche Personalzusatzkosten anzusehen, die beim Netzbetreiber entstehen. Hierfür ist erforderlich, dass die Kostenbelastung für den Netzbetreiber auf einer betrieblichen oder tariflichen Vereinbarung beruht und dass sich die Kosten für den Netzbetreiber selbst als Kosten aus Lohnzusatz- oder Versorgungsleistungen darstellen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016, EnVR...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 23/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2017 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Gesamtfreiheitsstrafe auf sieben Jahre festgesetzt wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 349/17
ConsulTrust 1. Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister kann ein Mangel der Form der Übernahmeerklärung nicht mehr mit Erfolg gerügt werden. 2. Der Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot führte auch unter der Geltung von § 41 Abs. 1 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle nicht zu dessen Nichtigkeit, sondern nur zur schwebenden Unwirksamkeit.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 24/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 7. April 2016 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 25. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 59/16
Es wird festgestellt, dass die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 2. Juni 2017 wirksam zurückgenommen worden ist. Die (erneut eingelegte) Revision des Beschuldigten gegen das vorgenannte Urteil wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 410/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 15. Dezember 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht von der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 177/17
Die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung ist nicht Sozialversicherungsträger im Sinne von § 110 Abs. 1 Satz 1 SGB VII.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 477/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 14. September 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 109/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. und D. wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 22. November 2016, soweit es diese Angeklagten betrifft, im Strafausspruch aufgehoben, betreffend den Angeklagten B. mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 264/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 21. November 2016 im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine nachträgliche gerichtliche Entscheidung nach den §§ 460, 462 StPO, auch über die Kosten des Rechtsmittels, zu treffen ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 423/17
Zur Inhaltskontrolle der formularmäßigen Bestimmung einer laufzeitunabhängigen "Kostenbeteiligung" in einem Darlehensvertrag bei Gewährung des Darlehens zu einem unter Marktpreisniveau liegenden Zins (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 16. Februar 2016, XI ZR 454/14, BGHZ 209, 71 Rn. 47).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 157/16
1. Hebt der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos, das ein Guthaben aufweist, von diesem Konto am letzten Tag des Monats, einem Samstag, an einem Bankautomaten des kontoführenden Kreditinstituts einen Geldbetrag ab, der das Guthaben nicht übersteigt, so hat er an diesem Tag im Sinne von § 850k Abs. 1 Satz 1 und 3 ZPO über sein Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto verfügt, auch wenn das Kreditinstitut die Buchung auf dem Girokonto erst am darauf folgenden Montag vornimmt. 2. Verfügt der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 419/15
1. Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte ist einem angehörigen Schädiger, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, und dessen Haftpflichtversicherer gegenüber grundsätzlich auch insoweit aktivlegitimiert, als er Schadensersatzleistungen verlangt, die mit den ihm vom Sozialversicherungsträger zu erbringenden Sozialleistungen kongruent sind. Ein Verlust der Aktivlegitimation durch Übergang seiner diesbezüglichen Forderung auf den Sozialversicherungsträger gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 423/16
1. Es stellt keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des (potentiellen) Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er - bei wahrheitsgemäßer Erklärung seiner Abschlussbereitschaft - dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen scheidet deshalb aus. 2. Der (potentielle) Verkäufer haftet auch dann nicht auf Schadensersatz, wenn er zu einem Zeitpunkt Abstand von dem Abschluss eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 11/17
Für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der Wohnungseigentümer aus dem Miteigentum an dem Grundstück gemäß § 1004 Abs. 1 BGB besteht auch dann keine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, sondern lediglich eine gekorene Ausübungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG, wenn Anspruchsgegner ein außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehender Dritter ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 45/17
Für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann eine Ausübungsbefugnis des Verbandes nicht begründet werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 305/16
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juni 2016, soweit es ihn betrifft, im gesamten Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 15/17