1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz - Außenkammer Bautzen - vom 28. März 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall II. 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) in den Aussprüchen über aa) die Gesamtstrafe, bb) die Maßregel. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....