Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

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GERICHT
JAHR
1. Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre . 2. An der Leistungsbereitschaft des Betreibers des Schneeballsystems kann es fehlen, wenn er auf einen Auszahlungswunsch des Anlegers hin eine sofortige Auszahlung ablehnt und stattdessen über anderweitige Zahlungsmodalitäten verhandelt .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 4/07
NV: Schuldzinsen, die für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. von § 17 EStG anfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, wenn sie auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 36/07
Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Änderung der Rechtsprechung) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 20/08
NV: Die schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung setzt Ausführungen voraus, warum der auch im finanzgerichtlichen Verfahren vertretene Beteiligte nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Beweiserhebung gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 131/09
NV: Bei doppelter Haushaltsführung eines selbstständig Tätigen beschränken sich die abzugsfähigen Mietkosten für die Wohnung am Arbeitsort --zumindest für die betreffenden Jahre im Anwendungsbereich der bis 2002 geltenden Übergangsregelung-- auf den durchschnittlichen Mietzins für eine 60 qm-Wohnung.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 48/07
1. Bei einer einheitlich zu beurteilenden Sachzuwendung an Arbeitnehmer scheidet eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse aus . 2. Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als Arbeitslohn zu werten .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 7/08
Beiträge zu Direktversicherungen können nur dann in die Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 9/08
1. NV: Allein mit der Behauptung, eine höchstrichterliche Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage fehle, wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nicht hinreichend dargelegt . 2. NV: Auch der Einwand, die aufgeworfene Rechtsfrage betreffe alle Außendienstmitarbeiter seines Arbeitgebers und vermutlich auch die Handelsvertreter anderer großer Unternehmen in Deutschland, genügt den Anforderungen zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht . 3. NV: Die...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 151/09
1. NV: Zu den Voraussetzungen für eine Anhörungsrüge nach § 69a GKG . 2. NV: Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFH über eine Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht statthaft . 3. NV: Nur die in den Akten befindliche Urschrift, nicht aber die Ausfertigung oder der Abdruck einer Entscheidung müssen vom Richter unterschrieben werden .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 20/09
NV: Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Anschluss an BFH-Urteile vom 5.3.2009 VI R 23/07 und VI R 5/06).
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 47/09
NV: § 19a Abs. 2 Satz 2 EStG 2005 ist wie schon § 19a Abs. 8 Satz 2 EStG a.F. auf die Fälle der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu beschränken, in denen im Zeitpunkt des Überlassungsbeschlusses der geldwerte Vorteil noch nicht feststeht.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 36/08
1. Eine GmbH, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, das gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG 2002 von der Gewerbesteuer befreit ist, kann Organträgerin einer gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer Tochtergesellschaft sein, die im Auftrag der GmbH Dienstleistungen (hier: Zubereitung von Speisen und Reinigungsarbeiten) für das Heim erbringt . 2. Der der Organträgerin in diesem Fall zuzurechnende Gewerbeertrag der Organgesellschaft wird nicht von der Gewerbesteuerbefreiung umfasst .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 41/09
NV: Die Mitteilung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders an das Straßenverkehrsamt, ein Fahrzeug werde nicht zur Masse gezogen, kann dessen Schuldnerschaft für die Kraftfahrzeugsteuer nicht beenden. Dies folgt daraus, dass das unwiderlegbar rechtsvermutete Halten des Fahrzeugs nach dem KraftStG auch für das Insolvenzrecht greift und eine Änderung der Halterzuordnung erst eintritt, wenn der Insolvenzverwalter den Mitteilungspflichten nach §§ 13, 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung nachkommt.
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 172/09
NV: Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verstieß auch unter Berücksichtigung der Diskontinuität der gesetzlichen Vorschriften nicht gegen Verfassungsrecht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 109/03
Auch bei Prüfungen an Amtsstelle ist der Ausschluss der Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG möglich. Der Amtsträger (hier: Prüfer) "erscheint" beim Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter auch dann, wenn im FA ein persönlicher Kontakt stattfindet, der nach außen erkennbar macht, dass der Amtsträger mit der Außenprüfung beginnt .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 50/07
1. NV: Die Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 5 Satz 1 AO tritt nur ein, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung rechtmäßig waren und insbesondere von der Aufgabenzuweisung und Befugniszuweisung in § 208 AO gedeckt sind . 2. NV: Richtet sich ein strafrechtlicher Anfangsverdacht nur auf einen bestimmten Sachverhalt, so ist die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in ihren Ermittlungen nicht darauf beschränkt, den verdächtigen Sachverhalt aufzuklären; sie ist vielmehr berechtigt und ggf....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 56/07
Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02, BStBl I 2002, 148) .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 24/08
1. Die bei einer Auslandsreise beabsichtigte Anbahnung von Kontakten zu Politikern und Unternehmern in den besuchten Ländern geht im Sinne einer betrieblichen Veranlassung der Reise zumindest dann über ein bloß allgemeines Interesse an politischen oder wirtschaftspolitischen oder gesellschaftspolitischen Informationen hinaus, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Teilnehmer die erwarteten Informationen und Kontakte für seine unternehmerischen Ziele nutzen kann . 2. Bei Delegationsreisen mit...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 32/07
1. NV: Nach Ablauf der Festsetzungsfrist besteht kein Recht mehr auf Wahl der getrennten Veranlagung (§ 25 Abs. 3 Satz 3 EStG) . 2. NV: Eine erst nach Ablauf der regelmäßigen Festsetzungsfrist abgegebene Erklärung der Wahl der getrennten Veranlagung kann keine (rückwirkende) Anlaufhemmung und kein Ablaufhemmung mehr bewirken .
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 15/09
1. NV: Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt, wenn Rechtsfragen skizziert werden, denen ohne nähere Begründung die Möglichkeit einer Breitenwirkung zugemessen wird . 2. NV: Mit einer Divergenzrüge (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) kann nicht geltend gemacht werden, das FG habe eine Rechtsprechung des BFH angewendet, die einen mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt betreffe. Auf der Grundlage eines solchen...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 123/09