Aktuelle Urteile Bundesfinanzhof

. Gefundene Dokumente: 8.057
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. NV: Ist der aus einem Gesetzesverstoß erlangte wirtschaftliche Vorteil durch Festsetzung eines Bußgelds abgeschöpft worden, kann sich (für Veranlagungszeiträume vor Anfügung des § 4 Abs. 5 Satz Nr. 8 Satz 4 EStG) aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Anspruch auf Erlass derjenigen Ertragsteuerbeträge ergeben, die durch das für Geldbußen geltende Abzugsverbot (§ 4 Abs. 5 Satz1 Nr. 8 Satz 1 EStG) entstehen. 2. NV: Ist der wirtschaftliche Vorteil durch das Bußgeld nur teilweise abgeschöpft...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 59/09
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär grundsätzlich zu bejahen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 28. Januar 1982 IV R 100/78, BFHE 135, 330, BStBl II 1982, 479). Diese Grundsätze sind durch die zwischenzeitlichen Änderungen im Aktienrecht nicht überholt; sie sind auch auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbar.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 45/09
1. NV: Bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG sind Überentnahmen im Kalenderjahr 1998 bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 nicht zu berücksichtigen . 2. NV: Nicht ungekürzt abziehbar sind die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 4-5/06, X R 43-44/07, X R 4/06, X R 5/06, X R 43/07, X R 44/07
NV: § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung dahingehend auszulegen, dass bei einem Steuerpflichtigen, der einen Betrieb mit abweichendem Wirtschaftsjahr unterhält, die im Kalenderjahr 1998 getätigten Überentnahmen des Wirtschaftsjahrs 1998/1999 bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen unberücksichtigt bleiben.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 33/05
1. Die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar . 2. Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 sind bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 Satz 1 EStG Überentnahmen des Kalenderjahres 1998 nicht zu berücksichtigen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 28/09
1. Vereinbaren Ehegatten zur Regelung der Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit ihrer Scheidung, dass sie vorerst Miteigentümer des weiterhin von einem Ehegatten und dem gemeinsamen Kind genutzten Wohnhauses bleiben, und erhält der nutzende Ehegatte ein notariell beurkundetes Ankaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist ein nach der Scheidung aufgrund des Ankaufsrechts erfolgter Erwerb vom früheren Ehegatten nach § 3 Nr. 5 GrEStG steuerfrei . 2. § 3 Nr. 5 GrEStG...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 33/09
NV: Die nachträgliche Aberkennung eines zu Unrecht gewährten Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG ist kein Fall einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, da der Feibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn tangiert.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 68/10
Im Fall einer Betriebsaufspaltung sind Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung, die auf einer dem Geschäftsführer der Betriebs-Kapitalgesellschaft erteilten Pensionszusage beruhen, im Besitzunternehmen auch dann nicht bereits während der Anwartschaftszeit zu aktivieren, wenn in der Betriebs-Kapitalgesellschaft die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, soweit sie auf die Hinterbliebenenversorgung entfallen, als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen sind .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 42/08
1. Vor einer Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast ist vorrangig regelmäßig der entscheidungserhebliche Sachverhalt aufzuklären oder, soweit dies nicht gelingt, eine Reduzierung des Beweismaßes unter Berücksichtigung von Mitwirkungspflichtverletzungen vorzunehmen . 2. Die Grundsätze über eine Reduzierung des Beweismaßes gelten auch für die Feststellung, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Korrekturvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllt sind .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 44/09
NV: Die Frage, ob das Kriterium "ungenügende Verkaufsbemühungen" geeignet ist, das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15 Abs. 1 Satz Nr. 1 EStG zu verneinen, wenn gleichwohl Grundstücke am allgemeinen Markt angeboten und tatsächlich veräußert werden sowie das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht nicht festgestellt ist, ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, da sie sich auf die tatsächlichen Verhältnisse des konkreten Einzelfalls und ihre rechtliche Würdigung bezieht.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 165/10
NV: Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO muss das FG seine Überzeugung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens bilden, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde legen. Insbesondere muss es den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 7/11
1. NV: Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert eine hinreichende Konkretisierung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage; nicht ausreichend ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt . 2. NV: Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V. mit § 96 Abs. 1 S. 1 FGO ist gegeben, wenn die Entscheidung des Finanzgerichts auf einer Zeugenaussage beruht, die mit den protokollierten Bekundungen des Zeugen nicht im Einklang steht .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 151/10
1. Ein Adapter für Programmiermaschinen der im Streitfall vorliegenden Art, der die elektrische Verbindung zwischen der Programmiermaschine und einem mit dieser nicht kompatiblen zu programmierenden Baustein herstellt und dessen mit Hilfe eines vorhandenen Memory-Chips ausgeführte Datenverarbeitungsfunktion nicht die das Ganze kennzeichnende Hauptfunktion ist, ist keine Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, jedoch als Zubehör für Maschinen der Pos. 8471 KN in die Pos. 8473 KN...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 15/07
1. NV: Lassen sich die einzelnen Teilprobleme der aufgeworfenen Rechtsfrage bereits mit Hilfe spezieller Rechtsprechung des BFH lösen, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (Klärungsbedürftigkeit), warum sich aus dieser Rechtsprechung nicht mit hinreichender Sicherheit die aufgeworfene Rechtsfrage klären lässt . 2. NV: Auch wenn der BFH die Frage, von wem das Veranlagungswahlrecht in der Insolvenz eines Ehegatten auszuüben ist, bisher noch nicht ausdrücklich entschieden hat,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 114/09
Vorauszahlungen eines Ehegatten aufgrund eines an beide Ehegatten gerichteten Vorauszahlungsbescheides dienen letztlich der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt veranlagt werden. Sie sind deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Ein verbleibender Rest ist nach Kopfteilen an die Ehegatten auszukehren (Fortentwicklung der Rechtsprechung) .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 42/10
1. NV: Ein Rechtsbehelf ist grundsätzlich so auszulegen, dass er dem materiell-rechtlichen Begehren des Rechtsbehelfsführers am ehesten zum Erfolg verhilft. 2. NV: Eine als Vermieterin auftretende Grundstücksgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Vermietungseinkünfte beteiligtenfähig und beschwerdebefugt.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 151/10
1. NV: Eine Berichtigung des Protokolls nach § 94 FGO i.V. mit § 164 Abs. 1 ZPO kann nur durch den Instanzrichter, der das Protokoll unterschrieben hat, und gegebenenfalls den hinzugezogenen Protokollführer vorgenommen werden. 2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Protokollberichtigung ist grundsätzlich nicht statthaft. Ein Rechtsbehelf kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. 3. NV: Ein von einem Prozessbevollmächtigten ausdrücklich als "sofortige Beschwerde" bezeichneter...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 198/10
1. NV: Eine prozessleitende Anordnung (wie die Verfahrensverbindung oder -trennung) begründet ebenso wie ihre Unterlassung nur dann einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn sie willkürlich --also ohne sachlichen Grund-- vorgenommen wurde und den jeweiligen Beteiligten dadurch in der Wahrnehmung seiner prozessualen Rechte behindert . 2. NV: Wer rügt, das FA habe bestimmte Anträge und Vorgänge nicht protokolliert, muss zuvor von der Möglichkeit der Protokollberichtigung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 137/10
1. NV: Ein privatärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit des Zeugen bescheinigt, genügt nicht, um sein Ausbleiben im Beweistermin zu entschuldigen . 2. NV: Die Bemessung des Ordnungsgeldes in Höhe von lediglich 50 € bedarf keiner besonderen Begründung; ein Ordnungsgeld in dieser Höhe braucht auch nicht herabgesetzt zu werden, wenn die Klage nach seiner Festsetzung zurückgenommen wird .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 46/11
1. NV: Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigungen sowie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art sind einer Nachprüfung durch den BFH entzogen, sofern nicht Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze zu beanstanden sind . 2. NV: Stellt der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem FG keinen Beweisantrag, verliert er mit der rügelosen Verhandlung zur Sache das Recht, eine unzureichende Sachaufklärung zu rügen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 73/10