NV: Die Frage, ob das Kriterium "ungenügende Verkaufsbemühungen" geeignet ist, das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15 Abs. 1 Satz Nr. 1 EStG zu verneinen, wenn gleichwohl Grundstücke am allgemeinen Markt angeboten und tatsächlich veräußert werden sowie das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht nicht festgestellt ist, ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage, da sie sich auf die tatsächlichen Verhältnisse des konkreten Einzelfalls und ihre rechtliche Würdigung bezieht.