NV: Der Belegnachweis in Abholfällen setzt voraus, das derjenige, der das Fahrzeug tatsächlich abholt (der Abnehmer oder sein Beauftragter) versichert, er werde dieses in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbringen. Es genügt nicht, wenn der Abholer versichert, ein Dritter werde das Fahrzeug ins Ausland einführen .