1. NV: Wer Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen in eine aufnehmende Kapitalgesellschaft einbringt, veräußert seine Anteile im Sinne von § 17 Abs. 1 EStG. Der dabei erzielte Veräußerungspreis in Form von Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft ist grundsätzlich mit dem Wert zu bemessen, den die aufnehmende Kapitalgesellschaft für die eingebrachten Anteile ansetzt (Anschluss an BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067). 2. NV: Die als...