1. NV: Gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO sind in der Beschwerdebegründung die Voraussetzungen des jeweiligen Zulassungsgrundes darzulegen. 2. NV: Falls Beweise zu Unrecht nicht erhoben sind, ist dies kein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern gegen § 76 Abs. 1 FGO. 3. NV: Für eine zulässige Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen, ist u.a. darzulegen, an welcher Stelle der Beweisantritt erfolgt ist (Fundstelle), welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und...