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Urteile für Bewertung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2011-11-24
BVerwG 3. Senat
...Die Feststellungen und Bewertungen dazu sind mit der Revision entweder nicht aufgegriffen oder nicht in einer Weise angezweifelt worden, die revisionsrechtlich erheblich wäre. 49 4. An die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil ist der Senat gebunden, weil in Bezug auf sie keine zulässigen und begründeten Revisionsgründe vorgebracht worden sind (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 11/11
...InsO) im Insolvenzrecht Berücksichtigung. 46 Demgegenüber sieht das Gesetz bei dem Ausgleich der immateriellen Schäden, mithin solcher Einbußen, die sich wegen der Art der verletzten Rechtsgüter jeder vermögensrechtlichen Bewertung entziehen, gerade keine starre Regelung, sondern eine billige Entschädigung vor, ohne dem Tatrichter hinsichtlich der zu berücksichtigenden oder berücksichtigungsfähigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VGS 1/16
2011-11-24
BVerwG 3. Senat
...Die Feststellungen und Bewertungen dazu sind mit der Revision entweder nicht aufgegriffen oder nicht in einer Weise angezweifelt worden, die revisionsrechtlich erheblich wäre. 47 4. An die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil ist der Senat gebunden, weil in Bezug auf sie keine zulässigen und begründeten Revisionsgründe vorgebracht worden sind (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 3/11
...Vergabe Die individuelle Vergabe erfolgt im Rahmen des dem jeweiligen Geschäftsfeld/Geschäftsbereich zur Verfügung gestellten Budgets auf der Basis eines Orientierungsbonus (2.1.) und der Bewertung der individuellen Zielerreichung (2.2.) nach pflichtgemäßem Ermessen (2.3.) der jeweils zuständigen Führungskräfte.“ 13 Das Geschäftsjahr 2008 endete für die Beklagte mit einem Verlust von rund 5 Mrd....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 622/13
...Wenn wie hier der Wert von Unternehmen zu bewerten ist, können Zweifel an der Richtigkeit der früheren Bewertung auch daraus entstehen, dass die der früheren Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sich nachträglich als unzutreffend herausgestellt haben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 149/10
...Es wurde zudem festgelegt, dass die Auswirkungen des Beschlusses im Rahmen der vereinbarten Evaluation zum EBM-Ä zu analysieren und nach entsprechender Bewertung ggf eine Anpassung des Beschlusses herbeizuführen sei....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 4/15 R
...Der „Umweg“ einer Vorteilsgewährung über eine juristische Person ändert nichts an der Bewertung dem Arzt zufließender geldwerter Vorteile, zumal wenn es sich – wie hier – um den Alleingesellschafter oder Alleinaktionär der unmittelbar begünstigten Gesellschaft handelt. 48 Im Zusammenhang mit dem entsprechenden berufsrechtlichen Verbot für Ärzte, derartige Beteiligungen einzugehen (vgl. auch § 34 MBO...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 46/17
...Der Beklagte wolle nicht mehr an seiner ursprünglichen Bewertung festhalten, obwohl sich nichts in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen geändert habe. Die zwischenzeitlich in die Übersicht aufgenommenen Konkurrenzprodukte seien lediglich auch positiv bewertet worden, wiesen hingegen keine Überlegenheit gegenüber Jacutin® Pedicul Fluid auf....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 14/14 R
...Bei der gewichteten Sensitivitätsanalyse sei festzustellen, dass die Südtrasse in allen Gewichtungsvarianten klar die beste Bewertung erhalten habe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 13/09
...Nach Zurückverweisung der Sache wird das LSG dies im Rahmen seiner erneuten Bewertung der einzelnen Verfahrensabschnitte beachten und in die Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände einbeziehen müssen (ii); dabei darf es dem Ausgangsgericht eine ausreichende Vorbereitungs- und Bearbeitungszeit von in der Regel zwölf Monaten zugestehen, muss aber auch insoweit prüfen, ob die übrigen Gesichtspunkte/Umstände...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 12/13 R
...Selbständige Leistungen im tarifvertraglichen Sinne seien in rechtserheblichem Umfang zu erbringen, insbesondere bei der Ermessensausübung im Rahmen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. 10 Seine Tätigkeit in der Einsatzleitzentrale, die er nach dem Arbeitsunfall verrichtet hatte, unterliege keiner anderen Bewertung....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 286/10
...IIa BAT-O und für die Nichterfüllung der Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppen KR der Anlage 1b zum BAT-O für Unterrichtsschwestern nicht erforderlich. 48 (aa) Bei der tariflichen Bewertung der Arbeitsvorgänge ist das sog. Aufspaltungsverbot zu beachten, welches sich aus der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT-O ergibt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 264/10
...Durch die Bewertung des Entreicherungsgegenstands in der letzten juristischen Sekunde vor dem Erbfall wird somit im Ergebnis ermittelt, mit welchem Wert dieser zum Zeitpunkt des Erbfalls wirtschaftlich im Bereicherungsgegenstand enthalten ist. 49 cc) Die Ansprüche des Erblassers sind in ihrer Eigenschaft als aufschiebend bedingte Ansprüche zu bewerten. § 2313 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach aufschiebend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 73/08
...Diese jeweils eigenständige Betrachtung der einzelnen Abschnitte des Verfahrens in der vorgenannten Weise sei für die ordnungsgemäße Bewertung der Frage, ob die Verfahrensdauer überlang sei, geboten (Beschwerdebegründung S. 6 f.). Dies vertrete auch das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 3/16 D
...Dass sie diese sodann einer politischen Bewertung unterziehen müssten, ändere daran nichts. 6 Mit seiner vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger neben dem Verfahrensfehler einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung die Verletzung materiellen Rechts und trägt hierzu im Wesentlichen vor: Das Oberverwaltungsgericht habe die Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 1 IFG unzutreffend...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 1/14
2015-11-25
BVerwG 6. Senat
...Dort hat der Senat zwar ausgeführt, dass auch bei der modellhaften Berechnung des unter Wettbewerbsbedingungen zu erwartenden Preises im Ausgangspunkt die unternehmerischen Bewertungen und Entscheidungen des zugangsgewährenden Unternehmens zu Grunde zu legen sind, solange diese nicht offensichtlich unvertretbar sind (BVerwG, Urteil vom 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 44/14
...Er sieht sich vielmehr vor allem mit Blick auf die durch die Einfügung des § 129b StGB in das Strafgesetzbuch veränderte Rechtslage zu folgender neuen rechtlichen Bewertung veranlasst (s. schon BGH, Beschluss vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 179/10
...entsprechenden Verwendung in der Werbung – stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, GRUR 2016, 934, Rn. 12 – OUI; BGH, GRUR 2013, 731, Rn. 13 – Kaleido; BGH, GRUR 2012, 270, Rn. 11 – Link economy; BGH, GRUR 2012, 1143, Rn. 9 – Starsat). 41 Die Bewertung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 3/16
...Der KEK kommt bei der von ihr verlangten medienkonzentrationsrechtlichen Bewertung ein Beurteilungsspielraum zu. 1 Die Klägerin ist ein europaweit agierendes Medienunternehmen. Die Beigeladenen sind Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG (P7S1) und als private Veranstalter von bundesweit verbreiteten Fernsehprogrammen von der beklagten Landesmedienanstalt zugelassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 16/09
...Durch die Bewertung des Entreicherungsgegenstands in der letzten juristischen Sekunde vor dem Erbfall wird somit im Ergebnis ermittelt, mit welchem Wert dieser zum Zeitpunkt des Erbfalls wirtschaftlich im Bereicherungsgegenstand enthalten ist. 50 cc) Die Ansprüche des Erblassers sind in ihrer Eigenschaft als aufschiebend bedingte Ansprüche zu bewerten. § 2313 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach aufschiebend...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 230/08