...Dennoch hat die Markenstelle die Formulierung als unzureichend angesehen, ohne tragfähige Gründe für eine andere Bewertung aufzuzeigen. 33 Der Zweck des amtlichen Hinweises besteht gerade darin, Anmeldern anerkannte Formulierungen an die Hand zu geben und ihnen dadurch Rechtssicherheit zu vermitteln....