...Februar 2007 aaO Rn. 12 für den Fall, dass der Geschäftsbesorger entgegen den vertraglichen Abreden mit dem Geschäftsherrn die Mietverträge im eigenen Namen abschließt). 19 c) Nicht durchgreifend ist weiter der Hinweis der Revision, dass es der Beklagten, wenn sie denn die Klägerin betrügen wolle, gleichwohl möglich wäre, einzelne Mietverhältnisse zu verschweigen....