...Im Dezember 2015 betrug der Unterschied zwischen dem Grundgehalt eines Richters des beklagten Landes der Besoldungsgruppe R1 der Stufe 3 und dem der Stufe 5 pro Monat 682,13 €. Daraus errechnet sich gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG der Gesamtbetrag von 24 556,68 €. 9 Die Entscheidung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG in entsprechender Anwendung)....