...Weiterhin heißt es dort unter Nr. 2: „Entsprechend den Regelungen unserer Gesamt-Betriebsvereinbarung ,Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze‘ sind Sie in der Gehaltsgruppe D eingruppiert.“ 3 Die E-Plus Mobilfunk GmbH, eine der Rechtsvorgängerinnen der Beklagten, schloss mit dem bei ihr bestehenden Gesamtbetriebsrat eine „Gesamtbetriebsvereinbarung ‚Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze‘“ vom...