...für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers nicht erfüllt. 11 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unterliegen Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung...