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Urteile für Betriebsrente

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Im Zusammenwirken mit § 10 Abs. 1 BetrAVG bezweckt die Vorschrift, den Kreis der Beitragspflichtigen im Interesse einer sicheren und kostengünstigen Finanzierung der gesetzlichen Insolvenzsicherung der Betriebsrenten weit zu ziehen und ihn durch eine restriktive, grundsätzlich abschließende Ausnahmeregelung nach eindeutigen, unproblematisch zu handhabenden Kriterien abzugrenzen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 17/16
...Er begehrt mit seiner Klage somit die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, einen Teil seiner Betriebsrente nach bestimmten Regeln zu berechnen. Hierbei handelt es sich um ein gegenwärtigesRechtsverhältnis(vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 588/10 - Rn. 16). Da die Beklagte die vom Kläger begehrte Berechnungsweise leugnet, steht dem Kläger auch ein Feststellungsinteresse zur Seite. 15 II....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 333/11
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 326/13
...Senat 3 AZR 660/09 Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks - Eintrittspflicht des PSV 1. Die Revisionen des Beklagten und der Klägerin zu 2. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juli 2009 - 4 Sa 1093/08 - werden zurückgewiesen. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 660/09
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 315/13
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 324/13
...Dies gilt auch für den Klageantrag zu 2. 18 Abweichend vom Wortlaut erstrebt der Kläger mit diesem Antrag von der Beklagten nicht die Zahlung einer „zusätzlichen“, sondern lediglich einer höheren monatlichen Betriebsrente. Er möchte, dass die Beklagte ihm über die bereits gewährte Altersrente hinaus ab dem 1. Januar 2016 monatlich weitere 3.173,30 Euro brutto zahlt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 19/17
...Selbstverwaltung, so dass § 1 Abs. 3 VAHRG anwendbar gewesen wäre. 32 b) Der nach § 1 Abs. 3 VAHRG durchzuführende Versorgungsausgleich zu Lasten der Anwartschaft des Klägers bei der Bayerischen Ärzteversorgung entspricht im Streitfall in allen entscheidenden Punkten dem Versorgungsausgleich der Beamten bzw. nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, nicht hingegen dem Versorgungsausgleich, wie er bei einer Betriebsrente...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 60/14
...Den Kaufpreis brachte der Kläger in die Finanzierung eines Einfamilienhauses ein, welches im gemeinschaftlichen Eigentum des seit dem Jahre 2000 wiederverheirateten Klägers und seiner zweiten Ehefrau steht. 3 Der Kläger verfügt über eine gesetzliche Rente sowie über eine Betriebsrente, und er lebt mit seiner zweiten Ehefrau mietfrei in dem gemeinsamen Einfamilienhaus....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 72/11
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 325/13
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 327/13
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 317/13
...Diesem Umstand wird bei der Umwandlung von Beiträgen in Versorgungspunkte durch eine altersabhängige Komponente (den sogenannten Altersfaktor) Rechnung getragen, dessen Anwendung dazu führt, dass ein lebensjüngerer Versicherter aufgrund des höheren Altersfaktors mit dem gleichen Beitrag eine höhere Anzahl an Versorgungspunkten erwirbt (vgl. dazu Langenbrinck/Mühlstädt Betriebsrente der Beschäftigten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 582/16
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 323/13
2014-12-09
BAG 3. Senat
...Der Berechnungsdurchgriff führt dazu, dass der Versorgungsschuldner, der selbst zur Betriebsrentenanpassung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG nicht imstande ist, dennoch die Betriebsrente anpassen muss, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, dessen wirtschaftliche Lage er sich zurechnen lassen muss, eine Anpassung zulässt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 319/13
2010-12-14
BAG 3. Senat
...Sein Anspruch aus der BV 2001 habe sich mit seinem Eintritt in den Ruhestand und dem Bezug der Betriebsrente in einen schuldrechtlichen Individualanspruch umgewandelt. Dieser Anspruch sei nicht mit dem Vorbehalt einer späteren Änderung der kollektivrechtlichen Regelung für die aktive Belegschaft belastet gewesen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 462/09
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 24/11 R
...Ob die Beiträge dem Arbeitgeber oder den Arbeitnehmern zuzurechnen sind, hat somit keinen Einfluss auf den für Betriebsrenten geltenden Entgeltbegriff. Diese müssen in ihrer Gesamtheit und unabhängig davon, wodurch sie finanziert werden, dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen (vgl. etwa EuGH 28. September 1994 - C-200/91 - [Coloroll] Rn. 80 und 88, Slg. 1994, I-4389; 22....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 733/15
2016-03-15
BAG 3. Senat
...Danach kann der Kläger von der Beklagten die Zahlung rückständiger Betriebsrente für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. August 2013 iHv. insgesamt 111,87 Euro brutto verlangen. 49 Die Pensionskassenrente des Klägers belief sich zum 1. November 2011 auf monatlich 1.179,54 Euro brutto....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 825/14
...Januar 2002 entspricht die Gesamthöhe der Sanierungsgelder 2,0 v.H. der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte aller Pflichtversicherten im Jahr 2001. 3 Die Summe dieser Entgelte ist jährlich entsprechend der Anpassung der Betriebsrenten (§ 39) zu erhöhen. 4 Ändert sich der periodische Bedarf, sind die Sanierungsgelder in dem Umfang anzupassen, wie dies zur Deckung des Mehrbedarfs für den Altbestand...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 76/09