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Urteile für Betriebsrente

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Oktober 2009 (- 17 Sa 1035/09 -) entschieden hatte, dass sich die Betriebsrente dieser Versorgungsempfänger dynamisch nach dem Beamtenversorgungsrecht des Bundes richtet, das seinerzeit die Leistung einer Jahressonderzahlung als Einmalleistung nicht vorsah. 5 Der am 24. Oktober 2015 verstorbene Erblasser bezog seit dem 1. September 1997 ein Ruhegehalt vom Kläger....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 483/16
...Betriebes des Trägers gebietet" (Beschwerdebegründung S. 2), rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil sich diese Frage in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich stellen würde, da das Oberverwaltungsgericht in Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die hier in Rede stehenden Kosten für die Zahlung einer Betriebsrente...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 19/16
...Dem Antrag war eine Bescheinigung EU/EWR des zuständigen österreichischen Finanzamts beigefügt, nach der im Rahmen der Veranlagung in Österreich Einkünfte in Höhe von 15.347,21 € angesetzt worden sind (davon: 9.603,95 € für die österreichische Pensionsleistung sowie 5.743,26 € für die Betriebsrente des inländischen Arbeitgebers). 4 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hat den Antrag...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 16/14
...Tatsächlich betrage der Ausgleichswert für die Ehefrau bei einem gleichbleibendem korrespondierenden Kapitalwert von 6.467,97 € nicht 18,13 Versorgungspunkte, sondern 20,94 Versorgungspunkte. 4 Im Beschwerdeverfahren hat die VBL eine korrigierte Versorgungsauskunft vorgelegt, in der sie den auf die Ehezeit entfallenden Anspruch des Ehemanns auf Betriebsrente mit monatlich 148,09 € bestimmt und diesen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 663/13
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 15/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 20/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 29/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 22/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 16/14
...Um den Abzugsbetrag zu ermitteln, müsse zunächst der Ausgleichswert ins Verhältnis zur gesamten monatlichen Betriebsrente gesetzt werden. Liege das Einkommen des Ausgleichspflichtigen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und würden mehrere Renten bezogen, müsse quotiert werden, um eine angemessene Verteilung der Beiträge zu erreichen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 586/13
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 21/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 28/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 19/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 27/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 17/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 23/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 24/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 25/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 26/14
2015-10-13
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 18/14