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Urteile für Betriebsrente

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 553/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 427/13
...Die Jahresnettoversorgung (Betriebsrente und die nach § 10 Abs. 1 anrechenbaren sonstigen Versorgungsbezüge) eines Ruhegeldempfängers darf 100 % des Jahresnettoeinkommens eines vergleichbaren Mitarbeiters im aktiven Dienst mit gleichem ruhegeldfähigem Einkommen bei 13,25 Monatsvergütungen nicht übersteigen. … § 23 Inkrafttreten und Kündigung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 395/14
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 392/13
...Die Jahresnettoversorgung (Betriebsrente und die nach § 10 Abs. 1 anrechenbaren sonstigen Versorgungsbezüge) eines Ruhegeldempfängers darf 100 % des Jahresnettoeinkommens eines vergleichbaren Mitarbeiters im aktiven Dienst mit gleichem ruhegeldfähigem Einkommen bei 13,25 Monatsvergütungen nicht übersteigen. … § 23 Inkrafttreten und Kündigung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 394/14
...Die Jahresnettoversorgung (Betriebsrente und die nach § 10 Abs. 1 anrechenbaren sonstigen Versorgungsbezüge) eines Ruhegeldempfängers darf 100 % des Jahresnettoeinkommens eines vergleichbaren Mitarbeiters im aktiven Dienst mit gleichem ruhegeldfähigem Einkommen bei 13,25 Monatsvergütungen nicht übersteigen. … § 23 Inkrafttreten und Kündigung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 393/14
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 549/13
2016-03-15
BAG 3. Senat
...Danach kann der Kläger von der Beklagten die Zahlung rückständiger Betriebsrente für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. März 2014 iHv. insgesamt 188,70 Euro brutto und ab April 2014 eine um 12,27 Euro brutto monatlich höhere Betriebsrente verlangen. 49 Die Pensionskassenrente des Klägers belief sich zum 1. November 2011 auf monatlich 997,77 Euro....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 506/14
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 393/13
...Die Jahresnettoversorgung (Betriebsrente und die nach § 10 Abs. 1 anrechenbaren sonstigen Versorgungsbezüge) eines Ruhegeldempfängers darf 100 % des Jahresnettoeinkommens eines vergleichbaren Mitarbeiters im aktiven Dienst mit gleichem ruhegeldfähigem Einkommen bei 13,25 Monatsvergütungen nicht übersteigen. … § 23 Inkrafttreten und Kündigung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 390/14
...Die Jahresnettoversorgung (Betriebsrente und die nach § 10 Abs. 1 anrechenbaren sonstigen Versorgungsbezüge) eines Ruhegeldempfängers darf 100 % des Jahresnettoeinkommens eines vergleichbaren Mitarbeiters im aktiven Dienst mit gleichem ruhegeldfähigem Einkommen bei 13,25 Monatsvergütungen nicht übersteigen. … § 23 Inkrafttreten und Kündigung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 392/14
2015-11-10
BAG 3. Senat
...Die Jahresnettoversorgung (Betriebsrente und die nach § 10 Abs. 1 anrechenbaren sonstigen Versorgungsbezüge) eines Ruhegeldempfängers darf 100 % des Jahresnettoeinkommens eines vergleichbaren Mitarbeiters im aktiven Dienst mit gleichem ruhegeldfähigem Einkommen bei 13,25 Monatsvergütungen nicht übersteigen. … § 23 Inkrafttreten und Kündigung 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 391/14
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 425/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 390/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 394/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 552/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 391/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 551/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 550/13
2015-06-16
BAG 3. Senat
...Maßgeblich ist vielmehr, welche Betriebsrente nach der Altregelung als fiktive Vollrente bei Erreichen der festen Altersgrenze erreichbar war. Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26). 24 III....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 426/13