...Die Beklagte habe nicht hinreichend versucht, einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu vereinbaren, weil sie es unterlassen habe, die Einigungsstelle anzurufen. 5 Der Kläger hat zuletzt beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 30.000,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 1....