...Mai 1993. 3 Im Rahmen einer Betriebsprüfung gelangte der Prüfer zu der Auffassung, dass für die Bewertung angekaufter Maschinen, Anlagen, Ausrüstungen und Warenbestände statt des vom Kläger berücksichtigten Zeitwerts nach § 7 DMBilG nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Kaufpreis von 2.486.546,10 DM brutto maßgeblich sei....