...genannten Beträge hatte der Angeklagte in der festgestellten Höhe in seine Buchführung eingebucht (UA S. 31); B. verfügte für seine Buchführung über entsprechende „Gegenrechnungen“ (UA S. 21), und der Strafkammer standen, soweit die Höhe der unrechtmäßig erfolgten Vorsteuererstattungen in Rede steht, als Beweismittel auch die Steuerfahndungsbeamten zur Verfügung, die über das Ergebnis der Durchsuchungen, Betriebsprüfungen...