...Leistungen der Jugendhilfe an Personensorgeberechtigte, Jugendliche und junge Volljährige [§§ 13, 19, 20, 21, 27, 35a, 41 SGB VIII]“ und „vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern/Inobhutnahme/Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen“ geht. 19 aa) Einheitliches Arbeitsergebnis dieser Einzeltätigkeiten war, was das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, die Beratung und Betreuung...