...Für eine entsprechende Regelung bestand keine Veranlassung, und zwar nicht deshalb, weil die Übertragbarkeit ein wesensbestimmendes inhaltliches Element des Wegerechts gewesen wäre (so wohl im Allgemeinen als Begründung für die Annahme einer Übertragbarkeit kraft Bestandsschutzes: Gramlich, in: Manssen , Telekommunikations- und Multimediarecht, Bd. 1, Stand März 2015, § 150 Rn. 34; Schütz, in: Geppert...