...In der mündlichen Verhandlung verständigten sich die Beteiligten dahingehend, dass die Bescheide für 1988 und 1990 grundsätzlich bestehen bleiben sollten. Hinsichtlich des Jahres 1990 sollte lediglich berücksichtigt werden, dass Einkünfte des Klägers in Höhe von 70.000 DM bei der Umsatz- und Gewerbesteuerfestsetzung herausfallen sollten....