...Die Bundesrepublik Deutschland sei unionsrechtlich berechtigt und verpflichtet, Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die Beihilfe zur unerlaubten Einreise oder zum unerlaubten Aufenthalt leisten. § 63 AufenthG sei Teil der auf europäischer Ebene verabredeten und durch unionsrechtliche Vorschriften vorgegebenen Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Einreisen....