...Die Vorinstanzen haben sie verpflichtet, für die Aufwendungen in voller Höhe Beihilfe zu leisten. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, es sei allgemein anerkannt, dass die Gebührenbemessung von Leistungen der dentin-adhäsiven oder multiadhäsiven Kompositrestauration analog der Ziffern 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses zur GOZ erfolge. Streitig sei nur der Steigerungsfaktor von 2,3....