...Bei objektiver Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles liegen daher keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Markenanmeldung nicht in erster Linie zur Förderung der eigenen wirtschaftlichen Betätigung, sondern zur unlauteren Behinderung Dritter dienen sollte (vgl. hierzu EuGH, Mitt. 2009, S. 329, Rdnr. 37 – Goldhase; BGH, GRUR 2008, 917, Rdnr. 20 – Eros). 57 5....