...Lebensjahres nicht mehr als Pilot von Flugzeugen bei der gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden, es sei denn: (1) er ist Mitglied einer Flugbesatzung, die aus mehreren Piloten besteht, und (2) die anderen Piloten haben das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet. (b) 65 Jahre Der Inhaber einer Lizenz darf nach Vollendung des 65....