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Urteile für Bedarfsgemeinschaft

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung führe bei einer Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft - wie hier - dazu, dass der Anspruch nach dem SGB II nachträglich entfalle, sodass sich der Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X richte, anders bei bloßer Anrechnung der Rente auf die Leistungen nach dem SGB II (dann § 104 SGB X)....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 11/11 R
...Zwar gibt das SGB II für die vorliegende Konstellation unmittelbar keine solche Wertung vor (anders im Fall einer gemischten Bedarfsgemeinschaft bei Prüfung der Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel; dazu BSGE 112, 61 = SozR 4-3500 § 90 Nr 5); denn es sind keine Leistungen nach dem SGB II (auch nicht mittelbar) im Streit....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 1/17 R
...Personenbedingte Gründe (zB Bettlägerigkeit eines Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft, Zugehörigkeit kleiner Kinder zur Bedarfsgemeinschaft oä), die die Rechtsprechung bislang in erster Linie als erheblich angesehen hat (BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr 23 RdNr 25; vgl auch BSG Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 65/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr 26 RdNr 28), sind vorliegend nicht vorgetragen und auch nicht...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 60/12 R
...Nach § 7 Abs 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 1 SGB II - jeweils in der Fassung des Gesetzes vom 24.12.2003, BGBl I 2954 - ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit (Nr 1), aus dem...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 21/10 R
...Welche Entscheidungen zur rechtlichen Qualifizierung der "Wohnung" der Versicherten im Haus der Mitarbeiterin der Klägerin der Kreis D. unter dem Aspekt der Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs 2 SGB II getroffen hat, ist für die Anwendung des § 37 Abs 2 SGB V unerheblich. 21 b) Für die Zeit bis zu ihrer Entscheidung über den Umfang des Leistungsanspruchs der Klägerin am 6.12.2005 kann sich die Beklagte...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 17/15 R
...Der Streitwert wird auf 16 450 Euro festgesetzt. 1 Die Kläger begehren eine Entschädigung wegen überlanger Dauer ihres vor dem SG Dresden unter dem Az S 29 AS 958/08 und vor dem Sächsischen LSG unter dem Az L 3 AS 238/11 geführten Klageverfahrens. 2 Die Kläger bezogen als Bedarfsgemeinschaft ab Januar 2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und waren wegen Einkommensbezugs...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 3/16 R
2015-04-29
BSG 14. Senat
...Grundeinkommen, SF 2013, 172 ff; Opielka, Grundeinkommensversicherung, SF 2004, 114 ff); eine solche Entscheidung muss jedoch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. 41 Hat der Gesetzgeber von einer solchen Wertung abgesehen, darf er sich bei der Ausgestaltung der Leistungen nach dem SGB II vor diesem Hintergrund von der Erwartung leiten lassen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 20/14 R
...Dabei richten sich sowohl die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens als auch der Unterhaltsbedarf bei erwerbsfähigen Ausländern und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, seit dem 1. Januar 2005 grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II (grundlegend Urteil vom 26....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 10/12
...Soweit gemäß § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf so lange zu berücksichtigen sind, wie es dem alleinstehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, wäre eine Übernahme der tatsächlichen (überhöhten) Unterkunftskosten für einen...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 65/09 R
...freiwilligen Teilzahlungen oder Ratenzahlungen zur Rückführung der Erstattungsforderung sowie entsprechende Zahlungsbemühungen, die Durchführung von Aufrechnungen bereits in der Vergangenheit oder noch laufende Aufrechnungen, die sich durch eine neue Aufrechnung erledigen würden, das Zusammentreffen von Aufrechnung und Minderung nach §§ 31 ff SGB II und das Zusammenleben mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 20/15 R
...Die Regelsätze für Alleinstehende und erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II a.F. waren nach der Rechtsprechung des BVerfG zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums der Höhe nach auch nicht evident unzureichend (BVerfG-Urteil in BVerfGE 125, 175, unter C.II.2.). 26 bb) An einmaligen Leistungen, die nicht regelmäßig monatlich in gleicher Höhe anfallen, werden für...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 1/09
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 31/16 R
...Grundeinkommen, SF 2013, 172 ff; Opielka, Grundeinkommensversicherung, SF 2004, 114 ff); eine solche Entscheidung muss jedoch dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. 54 Hat der Gesetzgeber von einer solchen Wertung abgesehen, darf er sich bei der Ausgestaltung der Leistungen nach dem SGB II vor diesem Hintergrund von der Erwartung leiten lassen, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 19/14 R
...Denn die Bedarfsgemeinschaft des Klägers hat entgegen der Annahme des LSG im Juni 2011 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II iHv 1072,90 Euro und im Juli 2011 iHv 477,10 Euro erhalten (s dazu die Anlagen zu dem vom LSG in Bezug genommenen Bescheid des Jobcenters vom 2.8.2011). 23 Dennoch beträgt die Berufungssumme hier mehr als 750 Euro....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 20/14 R
...Durch Änderungsbescheid vom 21.5.2013 erhöhte das Jobcenter den anerkannten Gesamtbedarf der Antragsteller (und ab 2.8.2012 ihrer Tochter) für Unterkunft und Heizung für die Zeit vom 1.5.2012 bis 31.10.2012 auf monatlich 579 Euro unter Hinweis auf den "Richtwert Bruttowarm" für eine aus drei Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft bei einer Gebäudefläche von 100 bis 250 qm und einer Beheizung mit Erdgas...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 53/13 R
...Um Wiederholungen zu vermeiden sieht der erkennende Senat von einer Darstellung der Ausführungen im Einzelnen ab. 25 b) Die Festsetzung eines - im Vergleich zu alleinstehenden Erwachsenen - niedrigeren Regelbedarfs für die Kläger zu 1 und zu 2 gemäß § 20 Abs 4 SGB II in der Fassung des RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG, § 8 Abs 1 Nr 2 RBEG aufgrund des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft - hier: aufgrund einer...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 12/12 R
...Gemäß § 2 Abs 2 S 2 SGB II müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 72/12 R
...Sie stellt die materielle Versorgung und Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sicher (Voelzke in Hauck/Noftz SGB II Stand Dezember 2018 E 010 Rn. 234). 120 (b) Zugleich hat der Gesetzgeber mit den Leistungen nach dem SGB II den von Art. 1 Abs. 1 GG dem Grunde nach vorgegebenen Leistungsanspruch zur Gewährleistung eines menschenwürdigen...
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  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 1073/12
...Sie stellt die materielle Versorgung und Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sicher (Voelzke in Hauck/Noftz SGB II Stand Dezember 2018 E 010 Rn. 234). 122 (b) Zugleich hat der Gesetzgeber mit den Leistungen nach dem SGB II den von Art. 1 Abs. 1 GG dem Grunde nach vorgegebenen Leistungsanspruch zur Gewährleistung eines menschenwürdigen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 410/13