...So erfolgt eine Festsetzung für alleinstehende erwachsene Leistungsberechtigte, eine weitere für Erwachsene, die mit anderen zusammen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben; daneben wird der Regelbedarf für Familienhaushalte festgesetzt, in denen Erwachsene Kinder versorgen (§ 20 Abs. 2 und 4 SGB II), und eigenständig für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre (§ 23 Nr. 1 SGB II)....