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Urteile für Bebauungsplan

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-12-20
BVerwG 4. Senat
...Einer Vorhabenzulassung kann dann nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans näher getreten werden, bei dessen Aufstellung die Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG im Rahmen des Abwägungsgebots planerisch zu bewältigen und zu verantworten sind. 28 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 12/11
...Für dieses Grundstück setzt der Bebauungsplan wegen der immissionsschutzrechtlichen Stellung des nahegelegenen Betriebsgeländes der Beigeladenen Nutzungsbeschränkungen fest. 2 Im Januar 2011 beantragte der Kläger auf der Grundlage des Landesinformationsgesetzes Zugang zu im Einzelnen benannten Umweltinformationen über den Betrieb der Beigeladenen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 C 7/14
...Das Vorliegen lediglich "redaktioneller Änderungen", die das BVA in seinem Begleitschreiben zur Genehmigung vom 6.11.2008 angenommen hat und die es nach der Rechtsprechung des BVerwG zum Erlass von gemeindlichen Bebauungsplänen (vgl Beschluss vom 14.8.1989 - 4 NB 24/88 - DVBl 1989, 1105 f) erlauben könnten, von einem Rechtssetzungsbefehl in Form eines (erneuten) Satzungsbeschlusses zur Umsetzung der...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 5/13 R
2016-12-15
BVerwG 4. Senat
...Das gilt insbesondere für den Bereich des Bebauungsplans "Auf dem Härdtchen" (Gebiet um die R.Straße). Das erneut angebrachte Argument, die "Vorbelastung" durch die Bestandsleitungen habe nicht berücksichtigt werden dürfen, verfängt aus den bereits dargestellten Gründen auch hier nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 3/15
...Einer Vorhabenzulassung kann dann nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans näher getreten werden, bei dessen Aufstellung die Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG im Rahmen des Abwägungsgebots planerisch zu bewältigen und zu verantworten sind. 28 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 11/11
...Februar 1991 - III ZR 245/89 - BGHZ 113, 367 sub 1. zur Amtshaftung für den Erlass rechtswidriger Bebauungspläne). 31 Ein Verschulden fehlt nicht schon offensichtlich wegen der verwaltungsgerichtlichen Bestätigung der Skontrenverteilung. Zwar entfällt ein Verschulden grundsätzlich, wenn das Handeln von einem Kollegialgericht für rechtmäßig gehalten wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 5/12
.... § 12 Abs. 4 Satz 2 FlErwV). 30 (3) Die Einbeziehung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen in ein Windeignungsgebiet in einem (regionalen) Raumordnungsplan kann entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht deshalb den in § 1 Abs. 2 Satz 5 FlErwV genannten Plänen - Flächennutzungs- und Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan usw. - gleichgestellt werden, weil der Betrieb von Windenergieanlagen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 12/17
...Zudem ist die Planungshoheit betroffen, wenn ein Vorhaben die Umsetzung bestehender Bebauungspläne faktisch erschwert oder die in ihnen zum Ausdruck kommende städtebauliche Ordnung nachhaltig stört (vgl. BVerwG, Urteil vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 17/12
...Zudem ist die Planungshoheit betroffen, wenn ein Vorhaben die Umsetzung bestehender Bebauungspläne faktisch erschwert oder die in ihnen zum Ausdruck kommende städtebauliche Ordnung nachhaltig stört (vgl. BVerwG, Urteil vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 3/17
...Im Fall der Klägerinnen kommt nur in Betracht, dass sich ein vorhabenbedingter Lärmzuwachs auf wesentliche Teile von Baugebieten auswirkt, die in Bebauungsplänen ausgewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 27. April 2017 a.a.O. Rn. 17). Eine solche Störung bestehender Planungen ist aber auch bei Verwirklichung der Antragstrasse nicht zu erwarten....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 10/15
...Insoweit kommt es auf die Rügebefugnis des Klägers nicht an. a) Die Planungen der Stadt Fürth zu den noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Wäsig 328b bzw. Steinach 390b waren nach Auffassung der Beklagten nicht zu beachten, weil sie erst im Jahr 2011 und damit nach Einleitung des Planänderungsverfahrens im Jahr 2005 aufgenommen worden seien und dieser Planung widersprächen (PFB S. 71)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 2/15
...Es obliegt der Planfeststellungsbehörde, einem Abwägungsfehler und möglichen Missverständnissen auch sprachlich vorzubeugen. 93 Für die Inanspruchnahme des klägerischen Grundstücks wäre ein möglicher Abwägungsfehler im Planfeststellungsbeschluss nicht kausal: Denn nach dem Bebauungsplan Nr. 003 der Gemeinde Hürth liegen die von dem Schutzstreifen erfassten Flächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 5/17
...Insoweit kommt es auf die Rügebefugnis des Klägers nicht an. a) Die Planungen der Stadt Fürth zu den noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Wäsig 328b bzw. Steinach 390b waren nach Auffassung der Beklagten nicht zu beachten, weil sie erst im Jahr 2011 und damit nach Einleitung des Planänderungsverfahrens im Jahr 2005 aufgenommen worden seien und dieser Planung widersprächen (PFB S. 71)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 3/15
...Insoweit kommt es auf die Rügebefugnis des Klägers nicht an. 166 a) Die Planungen der Stadt Fürth zu den noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Wäsig 328b bzw....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 4/15
2012-07-10
BVerwG 7. Senat
...Abgesehen davon grenzt der Gebäudeteil des Rosmarin Karree, in dem sich die Wohnungen/Apartments befinden, nicht unmittelbar an die Friedrichstraße an. 38 Der so bestimmte Einwirkungsbereich der Baustelle liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass gemäß Nr. 3.2.3. der AVV Baulärm für die Gebietszuordnung die tatsächliche bauliche Nutzung zugrunde zu legen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 12/11
2012-07-10
BVerwG 7. Senat
...Karree verläuft und damit erfasst wird. 38 Der so bestimmte Einwirkungsbereich der Baustelle liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass gemäß Ziffer 3.2.3. der AVV Baulärm für die Gebietszuordnung die tatsächliche bauliche Nutzung zugrunde zu legen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 24/11
...Die Rüge der Klägerinnen, damit sei der Einwirkungsbereich zu eng gezogen, weil der Lärm auch in die Rosmarinstraße hineinwirke, greift schon deshalb nicht durch, weil die Rosmarinstraße zwischen dem Lindencorso und dem Rosmarin Karree verläuft und damit erfasst wird. 38 Der so bestimmte Einwirkungsbereich der Baustelle liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass gemäß Nr. 3.2.3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 11/11
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 14/12