...Abgesehen davon grenzt der Gebäudeteil des Rosmarin Karree, in dem sich die Wohnungen/Apartments befinden, nicht unmittelbar an die Friedrichstraße an. 38 Der so bestimmte Einwirkungsbereich der Baustelle liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass gemäß Nr. 3.2.3. der AVV Baulärm für die Gebietszuordnung die tatsächliche bauliche Nutzung zugrunde zu legen ist....