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Urteile für Beamter

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 39/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 40/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 34/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 38/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 42/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 35/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 41/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 37/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 32/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 44/16
2017-07-20
BVerwG 2. Senat
.... § 4 Abs. 3 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in den Feuerwehren und den Leitstellen der Landkreise im Land Brandenburg vom 3. August 2007 (AZV Feu, GVBl....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 33/16
...Dieser ersichtlich auf § 68 Abs. 3 Satz 1 StPO gestützten und nach Beanstandung gerichtlich bestätigten Anordnung (§ 238 Abs. 2 StPO) ging eine ausführlich begründete „Bitte“ des Polizeipräsidenten Berlins voraus, in der die Gefährdungslage der Beamten nachvollziehbar dargestellt wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 292/11
...Senat I B 159/15 Ausschluss früherer Beamter vom Richteramt NV: Eine (Finanz-)Beamtin, die Vertreterin einer Behörde war (hier: eine vormalige Sachgebietsleiterin des FA) und nunmehr Richterin wird, ist von der Mitwirkung an allen Sachen ausgeschlossen, die bereits vor ihrer Übernahme in das Richterverhältnis anhängig waren und somit von ihr hätten vertreten werden können ....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 159/15
...Mai 2016 bemerkt der Senat ergänzend: 8 Das Landgericht hat bei der rechtlichen Beurteilung der für den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erforderlichen konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Polizeibeamten F. rechtsfehlerfrei auf den Augenblick abgestellt, in dem sich der zurückgewichene Beamte und das vom Angeklagten gelenkte Kraftfahrzeug in der Einfahrt zur B. straße...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 221/16
...Senat I R 40/14 (Ausschluss früherer Beamter vom Richteramt - Aufhebung und Zurückverweisung bei Verstoß des FG gegen § 51 Abs. 1 FGO i.V.m. § 41 Nr. 4 ZPO) NV: Eine (Finanz-)Beamtin, die Vertreterin einer Behörde war (hier: eine vormalige Sachgebietsleiterin des FA) und nunmehr Richterin wird, ist von der Mitwirkung an allen Sachen ausgeschlossen, die bereits vor ihrer Übernahme in das Richterverhältnis...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 40/14
....: „§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (1) Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Dies gilt nicht für die Zeit 1. vor Vollendung des 17....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 72/16
...Der im Jahr 1944 geborene Beschwerdeführer war seit 1974 Beamter und trat zum 1. Januar 2005 in den Ruhestand. Er wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Aufgrund einer vorhergehenden rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit war der Beschwerdeführer auch als Beamter berechtigt, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1066/10
...Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Übertragung eines höherwertigen Amtes zunächst zeitlich begrenzt für die Dauer von sieben Jahren nach § 44 Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist und welche Folgen sich ggf. aus einer Nichtigkeit der Regelung für diejenigen Beamten ergeben, denen ein solches Amt übertragen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 7/13
...Für den Geldausgleich der Zuvielarbeit sind die Sätze der Mehrarbeitsvergütung für Beamte maßgeblich. Der finanzielle Ausgleich erfolgt danach nicht pauschal nach der Differenz zwischen der Höchstarbeitszeit und der genehmigten Zuvielarbeit. Er richtet sich vielmehr nach den vom Beamten konkret geleisteten Dienststunden (9.)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 36/16
...Es sei dem Gesetzgeber daher nicht verwehrt, dieses im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zu berücksichtigen. 15 Die steuerliche Gleichbehandlung der Altersvorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern und Beamten werde über die Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG erreicht....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 290/10