...Danach ist der Oberbürgermeister oberste Dienstbehörde der Beamten und Arbeitnehmer der Landeshauptstadt. 30 Der Vorschrift liegt das Begriffsverständnis des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt (BG LSA), hier noch anzuwenden in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1998, GVBl. S. 50, und von Art. 1 des Gesetzes vom 12. August 2008, GVBl. S. 290, zugrunde (vgl....